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Berechnung der Ausbildungspauschale im Bereich SGB XI

Ausbildungsumlage / Ausbildungspauschale – SGB XI Pflege Allgemeine Informationen

Ausbildungsumlagen (auch: Altenpflegeumlage, Ausbildungspauschale) können von Pflegediensten im SGB XI-Bereich in Rechnung gestellt werden. Die Grundlage bildet § 33 Abs. 6 PflBG bzw. § 82a SGB XI.

Wichtige Grundsätze:

  • Die Höhe und Berechnungsart wird landesweit einheitlich festgelegt.
  • Die Anpassung erfolgt typischerweise einmal jährlich.
  • Nicht jedes Bundesland erhebt eine Ausbildungsumlage.
  • Die Berechnungsart ist je Bundesland einheitlich (Prozentsatz, Punktwert oder Pauschale je Hausbesuch/Belegungstag).

Typische Ausnahmen von der Berechnung (gelten in den meisten Bundesländern):

  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
  • Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI)
  • Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3 SGB XI) – Ausnahme: einige Bundesländer erheben sie hierauf
  • Fahrtkosten / Wegepauschalen – je nach Bundesland unterschiedlich
  • Investitionskosten
  • Reine Betreuungsdienste

Bundesländer im Überblick (Stand: 01.01.2026)
Bundesland Ambulant (Berechnungsart) Ambulant (Wert 2026) Teilstationär (€/Tag)
Bayern % auf Rechnungssumme 4,48 % 1,14 €
Baden-Württemberg € pro Hausbesuch 2,20 € 5,40 €
Berlin Punktwertzuschlag / Zeitvergütung 0,00178 €/Pkt. / 1,07 €/Std. 6,79 €
Brandenburg Punktwertzuschlag 0,0019 €/Pkt. 4,03 €
Bremen Keine Informationen vorliegend
Hamburg Punktwertzuschlag 0,00279 €/Pkt.
Hessen Punktwert / Zeitvergütung 0,00326 €/Pkt. / 1,96 €/Std. 4,36 €
Mecklenburg-Vorpommern Punktwertzuschlag 0,00181 €/Pkt. 4,28 €
Niedersachsen Punktwertzuschlag 0,0027 €/Pkt.
Nordrhein-Westfalen Punktwertzuschlag 0,00519 €/Pkt.
Rheinland-Pfalz % auf Rechnungssumme (2 Zuschläge) ARB: 0,82835 % + ABZU: 7,81990 %
Saarland % auf Punktwert (2 Zuschläge) ARB: 1,60 % + ABZU: 9,25 % ARB: 1,13 € + ABZU: 3,29 €
Sachsen Punktwertzuschlag 0,00281 €/Pkt. 3,92 €
Sachsen-Anhalt Punktwertzuschlag 0,003 €/Pkt. 3,43 €
Schleswig-Holstein Punktwertzuschlag 0,00379 €/Pkt.
Thüringen Punktwertzuschlag 0,0038 €/Pkt. 3,31 €

Details je Bundesland

Bayern

Rechtsgrundlage: § 33 Abs. 6 PflBG

Ambulante Pflege

Zeitraum Zuschlag
Ab 01.01.2026 4,48 % auf die Rechnungssumme
Ab 01.01.2025 6,22 %
Ab 01.08.2020 2,53 %

Bemessungsgrundlage: Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI (Leistungskomplexe und Stundensätze).

Ausgenommen: Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, Beratungsleistungen (§ 37 Abs. 3), Fahrtkosten/Wegepauschalen, Investitionskosten, reine Betreuungsdienste.

Berechtigter Personenkreis: Alle zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI (außer reine Betreuungsdienste).

Technische Umsetzung in DMRZ:

  • Positionsnummer: 01010AZU
  • Die Position wird automatisch mit Leistungsdatum „Monatserster" in den Abrechnungsfall eingefügt.
  • Für den Kunden in der Leistungsplanung nicht sichtbar und nicht auswählbar.
  • Wird nicht auf dem Leistungsnachweis ausgedruckt.
  • Investitionskosten werden auf die Ausbildungsumlage nicht berechnet.

Teilstationäre Pflege

Zeitraum Zuschlag
Ab 01.01.2026 1,14 € je Belegungstag
Ab 01.01.2025 3,89 € je Belegungstag

Bemessungsgrundlage: Allgemeine Pflegeleistungen pro Belegungstag.


Baden-Württemberg

Ambulante Pflege

Zeitraum Zuschlag Positionsnummer
Ab 01.01.2026 2,20 € pro Hausbesuch
Ab 01.01.2025 1,74 € pro Hausbesuch
Ab 01.04.2020 0,27 € (AFBW/PflIBG) + 0,59 € (KVJS) 01010035 / 01010029

Hinweis: Die Altenpflegeausbildungsumlage (KVJS, 01010029) entfällt seit dem 01.10.2022.

Bemessungsgrundlage: Hausbesuche mit Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI.

Ausgenommen: Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, Beratungsleistungen, Fahrtkosten/Wegepauschalen, Investitionskosten, reine Betreuungsdienste.

Technische Umsetzung in DMRZ:
Die Ausbildungsumlage wird als separate Leistungsposition (Festbetrag) vom Kunden selbst in den Leistungsplanungen pro Einsatz/Hausbesuch ergänzt.

Historischer Hinweis:
Zum 01.01.2021 wurden Vertragswechsel für alle betroffenen Pflegedienste aus Baden-Württemberg durchgeführt, inkl. Umstellung auf neue SGB XI-Preise und Splitting bestehender Terminserien zum 31.12.2020/01.01.2021.

Teilstationäre Pflege

Zeitraum Zuschlag
Ab 01.01.2026 5,40 € je Belegungstag
Ab 01.01.2025 4,84 € je Belegungstag

Berlin

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag Zeitzuschlag
Ab 01.01.2026 0,00178 €/Pkt. 1,07 €/Std.
Ab 01.01.2025 0,00190 €/Pkt. 1,14 €/Std. / 0,09 €/5 Min.
Ab 01.04.2020 0,00037 €/Pkt. 0,22 €/5 Min.

Bemessungsgrundlage: Allgemeine Pflegeleistungen (Pflegesachleistungen), die über Punktwerte oder Zeitvergütungen abgerechnet werden.

Berechtigter Personenkreis: Alle ambulanten Pflegedienste, die dem entsprechenden vereinfachten Verfahren beigetreten sind (unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden).

Technische Umsetzung in DMRZ:

  • Punktwert-Zuschlag: Positionsnummer 231181031
  • Zeitvergütungs-Zuschlag: Positionsnummer 231181121
  • Wird automatisch in den Abrechnungsfall eingefügt (durch DMRZ hinterlegt).

Teilstationäre Pflege

Zeitraum Zuschlag
Ab 01.01.2026 6,79 € je Belegungstag

Brandenburg

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag Zeitzuschlag
Ab 01.01.2026 0,0019 €/Pkt. 1,13 €/Std. / 0,09 €/5 Min.
Ab 01.01.2025 0,0019 €/Pkt. 1,13 €/Std. / 0,09 €/5 Min.
Ab 01.01.2024 0,0017 €/Pkt. 0,09 €/5 Min.
Ab 01.04.2020 0,0003 €/Pkt. 0,02 €/5 Min.

Bemessungsgrundlage: Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI und diesbezügliche Wegepauschalen.

Ausgenommen: Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3), Investitionskosten.

Technische Umsetzung in DMRZ:

  • Punktwert-Zuschlag: Positionsnummer 121181031
  • Zeitvergütungs-Zuschlag (Pro 5 Min.): Positionsnummer 121181121
  • Wird automatisch in den Abrechnungsfall eingefügt; nicht in der Leistungsplanung sichtbar.
  • Investitionskosten werden auf die Ausbildungsumlage nicht berechnet.

Teilstationäre Pflege

Zeitraum Zuschlag
Ab 01.01.2026 4,03 € je Belegungstag

Bremen

⚠️ Keine Informationen vorliegend. Uns liegen derzeit keine Daten zur Ausbildungsumlage in Bremen vor.


Hamburg

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag
Ab 01.01.2026 0,00279 €/Pkt.
Ab 01.01.2025 0,00260 €/Pkt.
Ab 01.04.2020 0,00059 €/Pkt.

Bemessungsgrundlage: Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen.

Technische Umsetzung in DMRZ:
Der Punktwert-Zuschlag wird vom Kunden selbst zum bisherigen Punktwert addiert und in der Maske Einstellungen/Profil eingetragen. Eine Hinterlegung durch DMRZ-Mitarbeiter ist nicht erforderlich.


Hessen

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1 PflBG – Ausbildungsfonds; Refinanzierung nach § 89 SGB XI.

Voraussetzung: Der Pflegedienst muss einen Umlagebescheid gem. § 12 Abs. 4 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung erhalten haben. Der Zuschlag darf nur dann berechnet werden.

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag Zeitzuschlag
Ab 01.01.2026 0,00326 €/Pkt. 1,96 €/Std.
Ab 01.01.2025 0,00302 €/Pkt. 1,81 €/Std.
Ab 01.01.2024 0,00283 €/Pkt. 1,70 €/Std.
Ab 01.01.2023 0,00294 €/Pkt. 1,76 €/Std.
Ab 01.04.2020 0,006 €/Pkt.

Bemessungsgrundlage: § 36 SGB XI, § 39 SGB XI (Verhinderungspflege) und § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag).

Hinweis: Die Abrechnung muss mit der monatlichen Abrechnung erfolgen; eine rückwirkende Abrechnung ist nicht möglich.

Technische Umsetzung in DMRZ:

  • Positionsnummer: 061181031
  • Wird automatisch in den Abrechnungsfall eingefügt; nicht in der Leistungsplanung sichtbar.
  • Einzelpreise = Punktwert (0,006 €) × Punktzahl der Leistung, gerundet auf 2 Stellen.
  • Investitionskosten werden auf die Ausbildungsumlage nicht berechnet.

Teilstationäre Pflege

Zeitraum Zuschlag
Ab 01.01.2026 4,36 € je Belegungstag
Ab 01.01.2025 3,86 € je Belegungstag

Mecklenburg-Vorpommern

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag
Ab 01.01.2026 0,00181 €/Pkt.
Ab 01.01.2025 0,00191 €/Pkt.
Ab 01.06.2020 0,00058 €/Pkt.

Bemessungsgrundlage: Gesamter Leistungskatalog der ambulanten Pflege inkl. Wegepauschalen und Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3).

Ausgenommen: Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen.

Technische Umsetzung in DMRZ:

  • Positionsnummer: 151181031
  • Wird automatisch in den Abrechnungsfall eingefügt; nicht in der Leistungsplanung sichtbar.
  • Investitionskosten werden nicht berechnet.

Teilstationäre Pflege

Zeitraum Zuschlag
Ab 01.01.2026 4,28 € je Belegungstag
Ab 01.01.2025 4,37 € je Belegungstag

Niedersachsen

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag
Ab 01.01.2026 0,0026828 €/Pkt. (kaufm. gerundet: 0,0027 €)
Ab 01.01.2025 0,0025 €/Pkt.
Ab 01.01.2024 0,0021 €/Pkt.

Voraussetzung: Rechtzeitige Beantragung durch Übermittlung des Umlagebescheids an die Landesverbände der Pflegekassen.

Technische Umsetzung in DMRZ:
Der Punktwert-Zuschlag wird vom Kunden selbst in der Maske Einstellungen/Profil als Erhöhung des Punktwertes eingetragen. Preise werden anschließend automatisch aktualisiert. Eine separate Positionsnummer für den KV-Ausdruck existiert nicht.


Nordrhein-Westfalen

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag (PflBG) Hinweis
Ab 01.01.2026 0,00519 €/Pkt. Zzgl. ggf. einrichtungsindividuellem Zuschlag (PFA-Ausbildung, § 82a Abs. 2 SGB XI)
Ab 01.01.2025 0,00449 €/Pkt. Zzgl. einrichtungsindividuellem Zuschlag möglich
Ab 01.01.2024 0,00484 €/Pkt. Zzgl. einrichtungsindividuellem Zuschlag möglich
Ab 01.01.2023 0,00409 €/Pkt. APU-Zuschlag entfällt ab 2023
Ab 01.01.2020 0,00537 € (APU) + 0,00115 € (PflBG) = 0,00652 €/Pkt.

Technische Umsetzung in DMRZ:
Der Punktwert-Zuschlag wird vom Kunden selbst zum bisherigen Punktwert addiert und in der Maske Einstellungen/Profil eingetragen. Kein Vertragswechsel notwendig.

💡 Wording-Vorlage für den Kunden:
„Sie können den Punktwert-Aufschlag für die Ausbildungsumlage i.H.v. 0,00519 EUR je Punkt (ggf. zzgl. einrichtungsindividuellem Ausbildungszuschlag) einfach auf Ihren 'normalen' Punktwert ab 01.01.2026 addieren und das Ergebnis als Punktwert in der Maske Einstellungen/Profil eintragen."

📧 Wikimail: MailVMPFLAusbildungsumlageBerechnenNRW2026


Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz werden zwei verschiedene Ausbildungsumlage-Zuschläge erhoben:

Zuschlag Positionsnummer Wert 2026 Wert 2025
Ausbildungsrefinanzierungsbetrag (ARB) 091181121 0,82835 % 0,63142 %
Ausbildungszuschlag (ABZU / PflBRG) 091001121 7,81990 % 7,82135 %

Bemessungsgrundlage:

  • Pflegesachleistungen LK 1–11 (§ 36 SGB XI)
  • Verhinderungspflege LK 1–11 (§ 39 SGB XI)

Ausgenommen: Hausbesuchspauschalen, Beratungsbesuche (§ 37 Abs. 3), Entlastungsleistungen.

Berechtigter Personenkreis: Die Erhebung ist freiwillig – es steht jedem ambulanten Pflegedienst frei, ob er den Zuschlag berechnen möchte.

Technische Umsetzung in DMRZ:
Die Zuschläge werden jährlich landesweit bestimmt und von DMRZ hinterlegt. Die Berechnung erfolgt automatisch in den Abrechnungsfällen; in der Leistungsplanung tauchen sie nicht auf.

Teilstationäre Pflege (2025)

Zuschlag Wert
ARB 0,32 € pro Platz/Tag
ABZU 1,68 € pro Platz/Tag

Saarland

Im Saarland werden zwei verschiedene Ausbildungsumlage-Zuschläge als prozentualer Aufschlag auf den aktuellen Punktwert erhoben:

Zuschlag Positionsnummer Wert 2026 Wert 2025
Ausbildungsrefinanzierungsbetrag (ARB) 101182121 1,60 % 1,36 %
Ausbildungszuschlag (ABZU) 101002121 9,25 % 10,17 %

Bemessungsgrundlage: Leistungskomplexe 1–12 sowie 18a und 18b.

Technische Umsetzung in DMRZ:
Die prozentualen Werte werden jährlich landesweit bestimmt und von DMRZ hinterlegt. Für die Hinterlegung wird der aktuelle Punktwert des Kunden benötigt. Die Berechnung erfolgt anschließend automatisch in den Abrechnungsfällen; in der Leistungsplanung tauchen sie nicht auf.

Teilstationäre Pflege

Zeitraum ARB ABZU
Ab 01.01.2026 1,13 € 3,29 €

Sachsen

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag
Ab 01.01.2026 0,00281 €/Pkt.
Ab 01.01.2025 0,00250 €/Pkt.

Bemessungsgrundlage:

  • Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Ausgenommen: Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, Investitionskosten.

Berechtigter Personenkreis: Alle Pflegedienste mit Umlagebescheid des SAFP; keine gesonderte Antragstellung erforderlich.

Teilstationäre Pflege

Zeitraum Zuschlag
Ab 01.01.2026 3,92 € je Belegungstag
Ab 01.01.2025 3,34 € je Belegungstag

Sachsen-Anhalt

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag
Ab 01.01.2026 0,003 €/Pkt.
Ab 01.01.2025 0,0025 €/Pkt.

Hinweis: Seit 2025 ist keine Beantragung zur Abrechnung der Ausbildungsumlage mehr notwendig.

Technische Umsetzung in DMRZ:
Die Berechnung erfolgt automatisch als Zuschlag in den Abrechnungsfällen. Keine auswählbare Leistung; in der Leistungsplanung nicht sichtbar, erst in den Abrechnungsfällen. Früher erhielt der Pflegedienst eine Zusatzvereinbarung von den Kostenträgern, die DMRZ zur Hinterlegung einer Punktwerterhöhung zugesandt wurde.

Teilstationäre Pflege

Zeitraum Zuschlag
Ab 01.01.2026 3,43 € je Belegungstag
Ab 01.01.2025 2,62 € je Belegungstag

Schleswig-Holstein

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag
Ab 01.01.2026 0,00379 €/Pkt.
Ab 01.01.2025 0,00362 €/Pkt.
Ab 01.01.2024 0,00342 €/Pkt.
Ab 01.04.2020 individuell

Bemessungsgrundlage: § 36 SGB XI (Pflegesachleistungen) und § 37 Abs. 3 SGB XI (Beratungsbesuche).

Ausgenommen: Einsatzpauschalen, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen.

Technische Umsetzung in DMRZ:
Der Punktwert-Zuschlag wird vom Kunden selbst in der Maske Einstellungen/Profil als Erhöhung des Punktwertes eingetragen. Preise werden anschließend automatisch aktualisiert. Keine separate Positionsnummer / kein gesonderter KV-Ausweis.


Thüringen

Ambulante Pflege

Zeitraum Punktwertzuschlag
Ab 01.01.2026 0,0038 €/Pkt.
Ab 01.01.2025 0,0040 €/Pkt.

Bemessungsgrundlage:

  • Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Ausgenommen: Fahrt-/Anfahrtspauschalen, Investitionskosten, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege.

Teilstationäre Pflege

Zeitraum Zuschlag
Ab 01.01.2026 3,31 € je Belegungstag
Ab 01.01.2025 3,80 € je Belegungstag

Ausbildungsumlage entfernen (Kunde möchte nicht abrechnen)

Einige Verträge haben die Ausbildungsumlage als Voreinstellung. Wenn ein Kunde die Ausbildungsumlage nicht berechnen möchte, gilt folgendes Vorgehen:

Prozess (intern)

  1. Kundenwunsch erfragen: Ab welchem Zeitpunkt soll keine Ausbildungsumlage mehr berechnet werden?
    (Mögliche Antwort des Kunden: „Habe ich noch nie berechnet und möchte es auch nicht.")
  2. Zugang umstellen: Der DMRZ-Zugang des Kunden wird so angepasst, dass ab dem genannten Zeitpunkt keine Ausbildungsumlage mehr berechnet wird.
  3. Bestehende Abrechnungsfälle bereinigen: Aus noch nicht abgerechneten Abrechnungsfällen wird die Ausbildungsumlage ab dem genannten Zeitpunkt entfernt.
  4. Kunden informieren: Der Kunde wird anschließend per E-Mail über die Umstellung informiert.