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Dokumentation des Aufbaus von SGB XI Abrechnungspositionsnummern

Dokumentation des Aufbaus von SGB XI Abrechnungspositionsnummern
Quelle
https://www.gkv-datenaustausch.de/leistungserbringer/pflege/pflege.jsp

    Technische Anlage 1 zum DTA nach § 105 SGB XI
    Technische Anlage 3, §105 SGB XI (Schlüsselverzeichnisse) - Gültig ab 01.09.2025:

    https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/pflege/technische_anlagen_aktuell_2/TA3_6.3.0_20241205_oA.pdf 

Grundsätzliches
Die Abrechnungspositionsnummern im Bereich SGB XI werden auch als "Schlüssel Leistung"/"Leistungsschlüssel" bezeichnet und bestehen aus mindestens 6, höchstens zu 15 Zeichen .Grundsätzlich müssen im Bereich SGB XI existieren zwei Arten von Schlüsseln, die unterschiedliche Struktur (Inhalt) haben und nach unterschiedlichen Kriterien aufgebaut sind:
  • Schlüssel für Leistungskomplexe
  • Schlüssel für Zuschläge/ Abschläge 

I. SCHLÜSSEL FÜR LEISTUNGSKOMPLEXE
Diese Positionsnummer setzt sich wie folgt zusammen:

    Art der abgegebenen Leistung (2 Stellen, alphanumerisch)
    Vergütungsart ("VA") (2 Stellen, alphanumerisch)
    Qualifikationsabhängige Vergütung (1 Stelle, alphanumerisch)
    Kennzeichen der Leistung (abhängig von der Vergütungsart) (1 - 10 Stellen, alphanumerisch) 

1. Art der abgegebenen Leistung ("Leistungsart", "LA") (2 Stellen, alphanumerisch)

    01 = ambulante Pflege (einschl. pflegerische Betreuungsmaßnahmen) (ohne Beratungsbesuch)
    02 = Tagespflege
    03 = Nachtpflege
    04 = Kurzzeitpflege
    05 = vollstationäre Pflege
    06 = Pflegehilfsmittel
    07 = Verhinderungspflege
    08 = Zuschuss vollstationäre Pflege nach § 43 Abs. 3 SGB XI
    09 = Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
    10 = Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
    11 = Beratungsgutschein nach § 7b SGB XI
    12 = Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI
    13 = Pflegekurse nach § 45 SGB XI (z. B. Schulung in der Häuslichkeit)
    14 = Leistungen nach § 43b SGB XI (Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung)
    15 = Ergänzende Unterstützungsleistung für digitale Pflegeanwendungen (NEU in Version 5.4 gültig ab 01.07.2023) 

2. Vergütungsart ("VA") (2 Stellen, alphanumerisch)

    01 = Leistungskomplexvergütung
    02 = Zeitvergütung
    03 = teilstationär
    04 = vollstationär / Kurzzeitpflege
    05 = Pflegehilfsmittel
    06 = Wegegebühren (sofern nicht Leistungskomplex)
    07 = Entlastungsleistung (NEU in Version 5.4 gültig ab 01.07.2023,zuvor: frei (zurzeit nicht belegt))
    08 = Pauschale (Beratungsbesuch) (sofern nicht Leistungskomplex)
    99 = keine Vertragspreisregelung 

3. Qualifikationsabhängige Vergütung (1 Stelle, alphanumerisch)

    0 = datentechn. nicht relevant
    1 = Pflegefachkraft
    2 = hauswirtschaftliche Fachkraft
    3 = ergänzende Hilfen
    4 = Bundesfreiwilligendienst
    5 = Praktikanten
    6 = Freiwilliges soziales Jahr
    7 = ISB Individuelle Schwerbehindertenbetreuung/-assistenz
    8 = Fachkraft für Betreuung (NEU in Version 5.4 gültig ab 01.07.2023) 

4. Kennzeichen der Leistung je nach Vergütungsart (1 - 10 Stellen, alphanumerisch)

Ab der 5. Stelle variiert die Anzahl und die Zusammensetzung der Stellen je nach Vergütungsart (Position 2, Stellen 3-4).
Bei Leistungskomplexvergütung (VA = 01)
Nummerierung der Leistungskomplexe (3 Stellen, alpha-numerisch)

    001 - 099, oder z.B. 15a 

Bei Zeitvergütung (VA 02)
Kennzeichen der Zeitvergütungsart (2 Stellen)

1. Stelle: Kennzeichen der Zeiteinheit

    1 = Minute
    2 = 5 Minuten
    3 = ¼ stündlich (15 Minuten)
    4 = Stunde
    5 = Tag
    6 = 10 Minuten 

2. Stelle: Kennzeichen der Zeitart

    1 = Begleitung zum Arztbesuch
    2 = Begleitung zum Behördenbesuch
    3 = Körperbezogene Pflegemaßnahmen (Grundpflege)
    4 = Hilfen zur Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Versorgung)
    5 = Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (häusliche Betreuung)
    6 = Hilfe bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung
    9 = Kombination unterschiedlicher Leistungsinhalte (nur bei landesspezifischer Regelung)
    7 = Erstbesuch Haushaltsführung
    8 = Folgebesuch Haushaltsführung
    9 = Kombination unterschiedlicher Leistungsinhalte (nur bei landesspezifischer Regelung)
    0 = Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA
    A = Beratungsbesuch vor Ort
    B = Beratungsbesuch Videokonferenz
    C = Hilfen zur Haushaltsführung (hauswirtschaftliche Versorgung) als Poolleistung
    D = Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (häusliche Betreuung) als Poolleistung 

Bei Pflegesatz teilstationär (VA 03)
Kennzeichen des Pflegesatzes (2 Stellen, alphanumerisch)

    00 = ganztags (teilstationär, vollstationär/Kurzzeitpflege)
    01 = halbtags (teilstationär/ Tages- oder Nachtpflege)
    02 = Abwesenheit 

Bei Pflegesatz vollstationär/ Kurzzeitpflege (VA 04)
Kennzeichen des Pflegesatzes (2 Stellen, alphanumerisch)

    00 = ganztags (teilstationär, vollstationär/Kurzzeitpflege)
    01 = halbtags (teilstationär/ Tages- oder Nachtpflege)
    02 = Abwesenheit 

Bei Pflegehilfsmittel (VA 05)
Kennzeichen der Pflegehilfsmittelpositionsnummer (2 bzw. 10 Stellen, numerisch)

Maßgeblich ist die Nummer aus dem Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis. Die ersten beiden Stellen der Pflegehilfsmittelnummer bezeichnen die Produktgruppe, die auch dann angegeben werden muss, wenn eine Nummer noch nicht vergeben wurde.

Basierend auf

  • dem bundeseinheitlichen Hilfsmittelpositionsnummernverzeichnis und
  • dem in diesem Verzeichnis enthaltenen bundeseinheitlichen Pflegehilfsmittelpositionsnummernverzeichnis 

Bei Wegegebühren/Beförderungsentgelte (VA 06)
Kennzeichen der Wegegebühren/Beförderungsentgelt-Art

    01 = Tagespauschale
    02 = Monatspauschale
    03 = Einsatz- / Fahrtkostenpauschale
    04 = gefahrene Kilometer 

Entlastungsleitung (VA 07)
Kennzeichen der Art der Entlastungsleistung (NEU in Version 5.4 gültig ab 01.07.2023)

    10 = Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
    20 = Leistungen der Kurzzeitpflege
    30 = Leistungen amb. Pflegedienste ohne Leistungsbereich Selbstversorgung
    31 = Leistungen amb. Pflegedienste Leistungsbereich Selbstversorgung
    40 = Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote nach § 45a SGB XI 

Bei Beratungsbesuch (VA 08)
Kennzeichen der Pauschale (1 Stelle, alpha-numerisch)

    1 = Einsatzpauschale

    2 = Videokonferenz 

Bei Keine Vertragspreisregelung (VA 99)
Kennzeichen für Abrechnungen von Leistungen ohne Vertragspreis, z. B. Entlastungsleistungen oder Verhinderungspflege (2 Stellen, numerisch)

    99 = Sonstiges

II. SCHLÜSSEL FÜR ZUSCHLÄGE/ ABSCHLÄGE
Diese Positionsnummer setzt sich wie folgt zusammen:

    Schlüssel Tarifkennzeichen
    Schlüssel Zu- bzw. Abschlagart nach Leistungserbringergruppe
    Schlüssel Zu- bzw. Abschlag (Bezeichnung)
    Schlüssel Pflegegrad
    Schlüssel Zuschlagberechnung 
    Schlüssel Zuschlag oder Abschlag 

1. Schlüssel Tarifkennzeichen
2 Stellen, alpha-numerisch

    00 = Bundeseinheitlicher Tarif (Ost und West)
    01 = Baden-Württemberg
    02 = Bayern
    04 = Bremen
    05 = Hamburg
    06 = Hessen
    07 = Niedersachsen
    08 = NRW
    09 = Rheinland-Pfalz
    10 = Saarland
    11 = Schleswig-Holstein
    12 = Brandenburg
    13 = Sachsen
    14 = Sachsen-Anhalt
    15 = Mecklenburg-Vorpommern
    16 = Thüringen
    23 = Berlin (gesamt) 

2. Schlüssel Zu- bzw. Abschlagart nach Leistungserbringergruppe
1 Stelle, alpha-numerisch

    1 = ambulant
    2 = stationär (teil-/vollstationär)
    3 = Kurzzeitpflege 

3. Schlüssel Zu- bzw. Abschlagbezeichnung
2 Stellen, alpha-numerisch

    00 = wenn kein Schlüssel vorhanden, (dann aber Klartext angeben)
    01 = frei, zurzeit nicht belegt
    02 = Prozentuale anteilige Wegegebühren wegen gleichzeitiger LE SGB V und SGB XI
    03 = Anteilige Wegegebühren bei betreutes Wohnen
    04 = Höhere Vergütung für Einsatz einer zweiten Pflegekraft
    05 = Zu-/Abwahl von einzelnen Leistungen
    06 = 2 Personen
    07 = Demente
    08 = Apalliker
    09 = Härtefälle
    10 = Taxi
    11 = Abwesenheit bei Urlaub (gilt für stationär)
    12 = Abwesenheit bei Krankheit (gilt für stationär)
    13 = Abwesenheit bei Kur (gilt für stationär)
    14 = Abwesenheit bei Reha (gilt für stationär)
    15 = Abwesenheit bei Wochenendurlaub (gilt für stationär)
    16 = Sonstige Abwesenheit
    17 = Abwesenheit bei Krankenhausaufenthalt
    18 = Altenpflegeausbildungsumlage
    19 = Leistungen nach § 43b SGB XI(Vergütungszuschlag für zusätzliche Betreuung und Aktivierung (freiwillig Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege))
    21 = Ungünstige Zeiten
    22 = Ungünstige Tage
    23 = Ausbildungskosten Pflegeassistenzausbildung
    24 = Ausbildungskosten (sonstige) 

4. Schlüssel Pflegegrad
1 Stelle, numerisch

    1 = Pflegegrad 1
    2 = Pflegegrad 2
    3 = Pflegegrad 3
    4 = Pflegegrad 4
    5 = Pflegegrad 5 

5. Schlüssel Zuschlagberechnung
2 Stellen, alphanumerisch

    01 = Punktzahl absolut
    02 = Prozentsatz zur Punktzahl
    03 = Punktwert absolut
    04 = Prozentsatz zum Punktwert
    05 = Basiswert + Addition (Subtraktion) Betrag absolut bzw. Ersatzwert
    06 = Basiswert + Addition (Subtraktion) Punktzahl absolut bzw. Ersatzwert
    07 = Basiswert + Addition (Subtraktion) Punktwert absolut bzw. Ersatzwert
    08 = monatlicher Betrag
    09 = Ersatzwert mtl. Punktzahl
    10 = Ersatzwert mtl. Punktwert
    11 = Prozentsatz zum Betrag
    12 = Betrag absolut
    13 = Prozentsatz zum Betrag-Ersatzwert aller ZUS
    14 = täglicher Betrag (absoluter Betrag mal Anzahl/Menge aus Segment ELS)
    15 = Prozentsatz zum Punktzahl-Ersatzwert aller ZUS
    16 = Prozentsatz zum Punktwert-Ersatzwert alles ZUS
    17 = Basiswert + Prozentsatz absolut bzw. Ersatzwert 

6. Schlüssel Zuschlag oder Abschlag
1 Stelle, alphanumerisch

    0 = Abschlag
    1 = Zuschlag 

Positionsnummernvergabe ohne Vorgaben
Die Positionsnummer ist ein verpflichtendes Merkmal bei den Abrechnungen. In einzelnen Fällen können jedoch Leistungen in Rechnung gestellt werden, die über den gesetzlich festgelegten Rahmen hinausreichen. In der Regel handelt es sich um die Privat- bzw- Zusatzleistungen. Diese basieren auf individuellen Absprachen zwischen dem Leistungserbringer und dem Pflegebedürftigen und werden nur in einzelnen Fällen von den Kassen bzw. weiteren Trägern der Sozialversicherung (wie z.B. das Sozialamt) übernommen.

In diesen Fällen kann in Rücksprache mit dem Kunden eine Positionsnummer erstellt werden. Hierfür werden die oben genannten Regeln/ Kriterien zur Struktur der Positionsnummer herangezogen und eine zulässige wie der Leistung entsprechende Kombination gefunden.

Es empfiehlt sich jedoch eher der Weg, die Privat- bzw. Zusatzleistungen vom Kunden selbst in seinem DMRZ.de-Profil hinterlegen zu lassen. Es bestehen zwei Optionen, wie die Positionsnummer in diesem Fall generiert wird:

  • der Leistungserbringer vergibt selbst eine beliebige Positionsnummer in der entsprechenden Maske beim Hinterlegen der Privatleistungen
  • der Leistungserbringer vergibt keine Nummer und diese wird automatisch beim speichern der Maske nach folgendem Prinzip generiert: ZL0001 = Zusatzleistung+4-stellige fortlaufende Nummer.