Heilmittel - MVP: Prüfung, Korrektur und Preisgestaltung
Anleitungen zur Sicherstellung der Abrechnungsqualität: von der Nutzung der Plausibilitätsprüfungen über den Umgang mit Preisabweichungen bis hin zur nachträglichen Änderung von Behandlungen und der Durchführung von Korrekturverfahren.
Inhalt
- Plausibilitätsprüfung auf die zulässige orientierenden Behandlungsmenge
- Abweichung von der Frequenzempfehlung
- Korrekturverfahren
- Die vom System vorgegebenen Preise stimmen nicht
- Behandlungen im MVP nachträglich ändern
1. Plausibilitätsprüfung der zulässigen orientierenden Behandlungsmenge
Plausibilitätsprüfung der zulässigen orientierenden Behandlungsmenge je Diagnosegruppe
Die zulässige orientierende Behandlungsmenge ist im Heilmittelkatalog definiert. Bei dieser Prüfung sind auch die zuvor für den Patienten erfassten Heilmittelverordnungen zu berücksichtigen.
Heilmittelverordnung im Regelfall liegt vor wen:
Die Auswahl der Heilmittel erfolgt unter Berücksichtigung der im jeweiligen Abschnitt des Heilmittelkatalogs angegebenen Heilmittel und der dort festgelegten Verordnungsmengen je Diagnosegruppe.
Wird die zulässige orientierende Behandlungsmenge überschritten, erscheint eine Fehlermeldung für den Kunden.
Die Überschreitung der orientierenden Behandlungsmenge ist nur zulässig, wenn die zusätzliche Behandlung ärztlich verordnet ist.
Die zulässige orientierende Behandlungsmenge kann dem Heilmittelkatalog für die jeweilige Diagnosegruppe entnommen werden..
Bitte beachten Sie: Ein neuer Regelfall beginnt erst, nachdem ein behandlungsfreies Intervall von zwölf Wochen abgelaufen ist.
2. Abweichung von der Frequenzempfehlung
Dokumentation bei Abweichung von der Frequenz
Problembeschreibung:
Kunde hat Fragen zur Dokumentation von Abweichung von der Frequenzempfehlung.
Mögliche Lösung:
Der Kunde muss Abweichungen von der Frequenzempfehlung dokumentieren.
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Ist auf der Verordnung eine Behandlungsfrequenz durch den Arzt definiert worden, dann besitzt diese Gültigkeit.
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Wird von dieser Frequenz abgewichen, muss diese durch den Arzt nach verordnet werden.
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Auf der Rückseite unten links auf der Verordnung müssen Angaben gemacht werden, wenn die Therapiefrequenz in Absprache mit dem verordneten Arzt geändert wurde.
Info: Eine elektronische Übertragung der Information ist nicht erforderlich.
Keine Weiterleitung notwendig.
3. Korrekturverfahren
Wie werden Verordnungen korrigiert?
Problembeschreibung
Nach der Abrechnung einer Verordnung kann es vorkommen, dass eine Krankenkasse die Abrechnung absetzt (kürzt oder ablehnt) oder dass nachträglich Fehler festgestellt werden. In solchen Fällen ist ein korrektes Korrekturverfahren im DMRZ.de-System notwendig, um die Verordnung zu ändern und erneut zur Abrechnung einzureichen.
Lösungsvorgehen
Schritt 1: Korrekturverfahren starten
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Navigieren Sie in der linken Menüleiste zu Abrechnung.
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Sie befinden sich standardmäßig im Reiter Erfassung.
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In der Aktionsleiste oberhalb der Verordnungsliste klicken Sie auf Verordnung korrigieren.
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Es öffnet sich ein Dropdown-Menü mit zwei Optionen:
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Mit Absetzungsschreiben: Wählen Sie diese Option, wenn Ihnen ein Schreiben der Krankenkasse mit Begründung vorliegt.
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Ohne Absetzungsschreiben: Wählen Sie diese Option für alle anderen Korrekturfälle.
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Wählen Sie die für Ihren Fall zutreffende Option aus.
Schritt 2: Zu korrigierende Verordnung auswählen
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Sie sehen eine Liste aller bereits abgerechneten und korrekturfähigen Verordnungen.
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Die Liste enthält Patient, Verordnungsdatum und Rechnungsnummer zur eindeutigen Identifikation.
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Suchen Sie die gewünschte Verordnung und wählen Sie sie am Anfang der Zeile aus.
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Klicken Sie auf Verordnung korrigieren.
Schritt 3: Korrekturgrund wählen
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Ihnen wird eine Auswahlliste mit standardisierten Korrekturgründen (Checkboxen) angezeigt.
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In der Hinweisbox rechts finden Sie den Hinweis, dass die Korrekturgründe nach dem Klick auf Weiter nicht mehr geändert werden können.
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Wählen Sie den zutreffenden Grund aus und klicken Sie auf Weiter.
Schritt 4: Korrektur vornehmen
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Sie werden zur Erfassungsmaske der Verordnung weitergeleitet. Die Felder sind mit den ursprünglichen Daten vorausgefüllt.
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Sie befinden sich im Bearbeitungsmodus und können die fehlerhaften Daten direkt ändern.
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Rechts oben wird der gewählte Korrekturgrund angezeigt, darunter ein Hinweis, dass nur die für den Grund relevanten Felder geändert werden sollen.
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Führen Sie die notwendigen Änderungen durch und beachten Sie die Hinweise im blauen Kasten.
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Gehen Sie die weiteren Schritte (z. B. Rückseite, Kontrolle) wie bei einer normalen Erfassung durch.
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Schließen Sie die Korrektur ab, um die geänderte Verordnung erneut zur Abrechnung einzureichen.
keine weiterführende Artikel
Schlagwörter: Verordnung, Korrektur, Abrechnung, Absetzung, Krankenkasse, Fehler, Korrekturgrund, Bearbeitung, Absetzungsschreiben
4. Die vom System vorgegebenen Preise stimmen nicht
Kunde bemängelt, dass die vom System vorgegebenen Preise nicht korrekt sind
Fachübergreifende Informationen:
- Hat es ein Vertragsupdate / Änderung / Erhöhung der Vergütungsvereinbarung gegeben?
- Ja
- Hat der Kunde uns die Vergütungsvereinbarung schon zugesendet?
- Wenn ja, wann? PerFax? Per Email? Per Post? Wir hinterlegen die Vergütungsvereinbarung zeitnah. Weiterleiten ohne Call mit den unten angegebenen Parametern
- Wenn nein, dann soll der Kunde uns die vollständige Vergütungsvereinbarung mit allen relevanten Daten zusenden
- Ja
- Stimmt das AC/TK und der Gültigkeitsbereich der Vergütungsvereinbarung?
- Sind nur einzelne Leistungen betroffen? dann soll der Kunde uns die vollständige Vergütungsvereinbarung mit allen relevanten Daten zusenden und die betroffenen Leistungen kennzeichnen
- Handelt es sich um eine Position mit Preis 0? Hier kann der Kunde den Preis in der Regel selbst anpassen.
Beim Weiterleiten ohne Call: (Nur wenn uns die schriftlichen Anforderungen des Kunden bereits vorliegen)
- Notieren sie immer den betroffenen Kostenträger
- Notieren sie immer das betroffene AC/TK
- Notieren sie immer den Gültigkeitsbeginn
- Sind nur einzelne Leistungen betroffen, die fehlen oder deren Preise nicht stimmen, dann notieren Sie bitte diese Leistungen bzw. Abrechnungspositionsnummern,
- Bitte notieren Sie den Ansprechpartner
Spezielle Hinweise zu Heilmittlern
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Stimmt das Bezugsdatum? (Verordnungsdatum oder auch Tag der ersten Behandlung)
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Gültigkeitszeitraum mit Klick auf das Fragezeichen prüfen!
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Wenn als Preis 0,00 Euro hinterlegt ist, dann handelt es sich um eine Leistung, die individuell vergütet wird. Der Kunde kann den Einzelpreis direkt in der Heilmittelverordnung ändern.
5. Behandlungen im MVP nachträglich ändern
Wenn Behandlungsdaten nachträglich geändert werden müssen,
Problembeschreibung
Lösungsvorgehen
Um die Behandlungsdaten nachträglich zu ändern, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Klicken Sie oben im Prozess auf den Schritt "2" (Behandlungsdaten).
- Sie gelangen wieder in die Eingabemaske für die Behandlungsdaten.
- Dort können Sie die gewünschten Änderungen vornehmen.
- Speichern Sie die Änderungen wie gewohnt ab.