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Pflege: die Verhinderungspflege

Entlastung für pflegende Angehörige – so nutzen Sie die erweiterten Mittel richtig

Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege (häusliche Ersatz- oder Urlaubs­pflege) springt ein, wenn die hauptverantwortliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder anderer zwingender Gründe. Die Pflegekasse übernimmt dafür zeitlich befristet die Kosten einer Ersatzpflege, damit die Versorgung des Pflegebedürftigen nahtlos weiterläuft. Anspruch besteht, wenn
• mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und
• die Pflegeperson den Versicherten bereits seit sechs Monaten in der häuslichen Umgebung betreut.
Die Leistung kann bis zu 42 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Das jährliche Standardbudget beträgt derzeit 1.685 €.

 

Erhöhung des Budgets ab 01.01.2025
Ab 2025 dürfen Pflegekassen das Verhinderungspflege­budget um bis zu 50 % des Kurzzeitpflege­kontingents aufstocken. Damit erhöht sich der verfügbare Betrag um 843 € auf insgesamt 2.528 € pro Jahr (1.685 € + 843 €).

 

Vollständige Umwidmung ab 01.07.2025
Ab dem 01.07.2025 kann das Kurzzeitpflege­budget bei Bedarf vollständig in Verhinderungspflege umgewandelt werden. Zugleich steigt der Basis-Deckelungsbetrag für Verhinderungspflege auf 1.854 €. Durch volle Umwidmung steht somit ein noch höheres Jahresbudget zur Verfügung.

 

Umsetzung im DMRZ-System
Standardmäßig ist das Verhinderungspflege­budget mit 1.685 € hinterlegt. Für die erweiterten Beträge erfassen Sie in den Stammdaten des Versicherten eine Abweichung:

  1. Versichertenverwaltung → Versicherte → Einstellungen → Leistungsarten.
  2. Neue Zeile anlegen:
    – Von / Bis: 01.01.2025 – 31.12.2025 (bzw. ab 01.07.2025 für die volle Umwidmung).
    – Leistungsart: Verhinderungspflege.
    – Betrag: 2.528 € (01.01.–30.06.2025) bzw. 1.854 € + 100 % des verfügbaren Kurzzeitpflege­budgets ab 01.07.2025.
  3. Speichern – das System berücksichtigt den erhöhten Jahresrahmen automatisch in der Leistungsplanung und Abrechnung.
 

Praxis-Tipps
• Planen Sie Verhinderungspflege weiterhin als Jahresbudget (01.01.–31.12.).
• Erfassen Sie Umwidmungen sofort, damit Eigenanteils- und SGB XII-Berechnungen korrekt laufen.
• Kontrollieren Sie regelmäßig das Restbudget in der Leistungsplanung unter „Vertragsdaten“, um Überziehungen zu vermeiden.

 

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