Pflege: der Punktwert
Richtige Vergütung sichern, Fehlermeldungen vermeiden
Was ist der Punktwert SGB XI?
Der Punktwert (auch Bewertungspunkt) legt fest, wie viel Euro ein einzelner Leistungspunkt in der Pflegevergütung nach SGB XI (Pflegeversicherung) wert ist. Jede abrechenbare Leistung eines Pflegedienstes besitzt eine fest definierte Punktzahl; multipliziert mit dem aktuellen Punktwert ergibt sich der Rechnungsbetrag gegenüber der Pflegekasse. Änderungen des Punktwerts – z. B. nach Vergütungsverhandlungen – müssen daher unmittelbar im System hinterlegt werden, damit alle Abrechnungen korrekt erfolgen.
Zugriff auf die Punktwertverwaltung
• Navigieren Sie zu Einstellungen → Profil.
• Scrollen Sie zum Bereich „Pflegekonfiguration“.
• Öffnen Sie den Reiter „Punktwert SGB XI“.
Punktwert ändern
- „Punktwert ändern“ anklicken.
- Im Dialog neuen Punktwert sowie „Gültig von/bis“-Zeitraum eintragen.
- Speichern – der Wert gilt ab dem definierten Stichtag für alle neu erfassten Leistungen.
Leistungen über Punktwertwechsel hinweg
Erfassen Sie Leistungen, deren Zeitraum einen Punktwertwechsel überschreitet, erscheint eine Fehlermeldung. Splitten Sie die Leistung in zwei Serien:
• Serie 1: Ende = letztes Datum des alten Punktwerts.
• Serie 2: Beginn = Startdatum des neuen Punktwerts.
Besonderheit bei Standortverwaltung / Unternehmer-Mandant (UnMa)
Nutzen Sie mehrere Standorte, befindet sich die Funktion an einer anderen Stelle. Folgen Sie der internen Anleitung „MailVMPunktwertÄndern“.
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