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Pflege: die Investitionskosten

Schnell und korrekt zu gesondert berechenbaren Aufwendungen

Rechtsgrundlage und Zweck
Ambulante Pflegedienste dürfen nach § 82 Abs. 4 SGB XI Investitionsaufwendungen (z. B. Büro- und Fahrzeugmieten, Leasingraten, Abschreibungen, Instandhaltung) gesondert an Pflegebedürftige weitergeben, sofern keine ausreichende Landesförderung (§ 9 SGB XI) besteht. Bei finanzieller Härte kann der Sozialhilfeträger die Kosten übernehmen.

 

Voraussetzungen & Kostenarten
• Miete/Nebenkosten betrieblicher Räume
• Leasing, Reparaturen von Dienstfahrzeugen
• Anschaffungen und Abschreibungen für Inventar (PC, Pflegekoffer)
• Laufende Instandhaltungs- / Instandsetzungskosten

 

Grundkonfiguration im DMRZ-System
Einstellungen → Profil (bei Multimandanten: Unternehmen > Profil; Option „Inv.kosten auf NR“ verbleibt unter Profil)

  1. Investkosten abrechnen – aktiviert die gesamte Funktion.
  2. Inv.kosten proz. – Prozentualer Aufschlag auf Leistungswert.
  3. Inv.kosten Punktwert – Fester Punktwert je Leistung (nicht Grundpflege-Punktwert).
  4. Inv.kosten Berechnung – Wahlweise positionsbezogen oder aus Gesamtsumme.
  5. Inv.kosten auf NR – Sammel- vs. Einzelrechnungen bei gleichem Empfänger.
    Nur nach Speicherung werden Investkosten berechnet; bereits abgerechnete Leistungen bleiben unverändert.
 

Investitionskostenrechnung erstellen
• Investitionskosten werden erst im Re-Lauf erzeugt; vorher existiert kein Datensatz.
• Für Abrechnungsfälle „AF Privat“ werden keine Investkosten berechnet.
• Prüfen Sie bei fehlender/teilweiser Berechnung, ob die betroffenen Leistungen investkostenfähig sind; ggf. Nachweise an den Fachbereich senden.

 

Bekannter Fehler: Betragsabweichung Software ↔ Ausdruck
Problem: Unterschiedliche Beträge in Software und Rechnungsausdruck bei Abrechnungen mit Investitionskosten.
Status: Behebung durch Entwicklung in KW 47 angekündigt.
Empfehlung: Reine Investitionskosten- und Eigenanteilsrechnungen mit Investkosten zwar erstellen, aber Ausdruck / Versand erst nach Fehlerbehebung durchführen. Andere Rechnungsarten sind nicht betroffen.
Tritt ein anderes Problem auf, Vorgang unter Einstellungen > Kundenservice anlegen und Screenshots hochladen.

 

Best Practices
• Nur eine Berechnungsart (Prozent oder Punktwert) verwenden.
• Änderungen vor dem Rechnungslauf vornehmen; nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich.
• Regelmäßig Beträge zwischen Softwareanzeige und Ausdruck kontrollieren, besonders bei freigegebenen Abrechnungsfällen.

 

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