Pflege: die Entlastungsleistungen
Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI – Preise, Budget & Abrechnung
Grundlagen & Preiseinheiten
Entlastungsleistungen werden nach definierten Preiseinheiten vergütet:
• Einmalig – ein Festpreis je Leistungserbringung, unabhängig von der Dauer.
• Pro Minute bzw. pro 5/10/12/15/30/60 Minuten – der Preis errechnet sich aus Einheitspreis × Menge; Dauer wird in die jeweilige Einheit umgerechnet (DTA rundet auf zwei Dezimalstellen).
• Angefangene Minutenblöcke – bei jedem Beginn eines neuen Blocks erhöht sich die Menge um 1 (z. B. 6 × 10 Min. = Menge 6).
• Individual.Pos – frei wählbarer Preis, keine Systemprüfung auf Dauer/Menge.
Preis- und Einheit finden Sie in den Schnelleingaben der Leistungs- bzw. Abrechnungsfall-Masken. Gültige Preise und Einheiten ergeben sich aus der Vergütungsvereinbarung mit dem Kostenträger.
Typische Fehlermeldungen & Lösungen
- Preis ändert sich trotz Eingabe einer Dauer nicht → Preiseinheit „Einmalig“ gewählt. Passende Position mit Minuten- oder Stundeneinheit auswählen bzw. anlegen lassen.
- Kassenrückläufer wegen Rundungsdifferenz bei 60 Minuten → Leistung wurde in viele kurze Intervalle gesplittet. Position mit passender Minuten- oder 5-Minuten-Einheit wählen.
- Einzelpreis fehlerhaft → Preise gemäß Anleitung „P-PFLPreiseFehlerhaft“ korrigieren.
Budgetmanagement & Eigenanteil
• Standardbudget: 131 €/Monat; Bestandsschutzfälle mit Härtefall weiterhin 208 €/Monat.
• Budget ist im System hinterlegt; Überschreitungen werden automatisch als Eigenanteil berechnet.
• Abweichendes Budget (Ansparbeträge, Verbrauch durch andere Dienste, Umwidmung bis 40 % der Sachleistungen) unter Versicherte → Einstellungen → Abrechnung/Leistungsarten eintragen.
• Restbudget Vorjahr wird automatisch übernommen; nicht genutztes Budget verfällt am 30. 6. des Folgejahres.
• Bei Rückläufern wegen unbekannten Restbudgets: bereits abgerechnete Beträge prüfen, Differenz ermitteln, als Restbudget Vorjahr eintragen und frühere Rechnungen (Jan–Jun) korrigieren.
Elektronische Abrechnung (DTA)
DTA-Fähigkeit ist kassenabhängig; in NRW, BY, SN, TH etc. sind nur bestimmte ENTL-Positionen zugelassen. Voraussetzungen:
• Positionsnummer mit Präfix „ENTL“ verwenden (Liste je AOK-Region siehe unten).
• Preiseinheit „Einmalig“.
• Im Versichertenstamm § 45 b-Rechnungstyp auf „Standard“, nicht „Papierrechnung“, setzen.
• Wegepauschale im Preis der ENTL-Position einrechnen (keine separate DTA-Position).
Freigegebene Positionen (Beispiele):
– AOK NordWest, Plus, Sachsen-Anhalt: 1099099 ENTL Entlastungsleistungen § 45 b SGB XI
– AOK Bayern: 1002244, 1002224, 1002045, 1002044, 1002043, 1002025, 1002024, 1002023, 10010702, 10010701
– AOK Rheinland: 1007010, 1007020, 1007030, 1007031, 1007040
Hinweis: Tarifkennzeichen (z. B. 08001) muss zur elektronischen Abrechnung passen; Standard-Vertrag 3600BTR funktioniert nicht.
DAK/DAVASO – richtiges IK hinterlegen
Für Entlastungsleistungen an die DAK ist das IK 185830016 als Pflegekassen-IK bei Versicherten und allen offenen Abrechnungsfällen einzutragen. Dadurch erfolgt:
• Elektronische Übermittlung der Entlastungsleistungen an Bitmarck.
• Papierrechnungen/Begleitzettel für andere Leistungsarten automatisch an Davaso.
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