Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

KTL: Mehrwertsteuer

Korrekte Umsatzsteuer für Taxi- und Mietwagenleistungen 

Inhalt:

  • MwSt-Korrektur-Verfahren
  • Steuerkennzeichen in Einzelrechnungen
  • Regelsteuersätze nach Transportart

Überblick
DMRZ.de stellt Mietwagen- und Taxiunternehmen eine optionale Funktion zur Mehrwertsteuer-Korrektur bereit. Zusätzlich lassen sich Steuerkennzeichen in Einzelrechnungen anpassen. Dieser Leitfaden erklärt Freischaltung, Ablauf, Kosten und die korrekte Kennzeichnung verschiedener Transportarten.

 

Freischaltung der MwSt-Korrektur
• Interessenten bestellen die Funktion schriftlich (Antwort auf Info-Mail „MailKTLRechnungskorrekturMietwagenInteressent“).
• Nach Aktivierung erscheint in „Rechnungen → Übersicht → Mehr → Rechnungskorrektur“ die Schaltfläche „MwSt-Korrektur“.
• Vor dem Start unbedingt die per E-Mail versandte Anleitung lesen.

 

Funktionsumfang & Kosten
• Korrigiert den Steuersatz rückwirkend (i. d. R. max. 4 Jahre – genaue Frist mit Steuerberater klären).
• Gebühr: 0,5 % der Bruttorechnungssumme + MwSt; andere Tarifleistungen bleiben unberührt.
• Nach dem Korrigieren muss der Kunde in „Abrechnungsfälle“ einen Rechnungslauf starten (ausreichendes Guthaben erforderlich).

 

Ablauf der Korrektur

  1. Rechnungen filtern / auswählen.
  2. Korrekturrechnungen erzeugen.
  3. Rechnungslauf starten.
  4. Kontrolle im „Kontostatus“ (keine Buchung = Korrektur erneut durchführen).
  5. Export-/Sammeldruck gemäß Anleitung möglich; weitere Druckvarianten nicht verfügbar.
 

Steuerkennzeichen in Einzelrechnungen

Tabelle
 
Kennzeichen Bedeutung Steuersatz
-1 Keine Umsatzsteuer (z. B. gesetzl. Krankentransporte) 0 %
1 Volle Umsatzsteuer 19 %
2 Ermäßigter Umsatzsteuer­satz 7 %

Änderung: Abrechnung öffnen → Liste der Positionen → Kennzeichen setzen → Speichern (System berechnet MwSt neu).

 

Regelsteuersätze nach Transportart
Taxi
• Bis 50 km innerhalb des Tarifgebiets: 7 %
• > 50 km oder außerhalb Tarifgebiets: 19 %
• Wartezeit / kombinierte Bedingungen: 19 %

 

Mietwagen
• Bis 50 km: 7 %
• > 50 km oder Wartezeit: 19 %

 

Sonderfahrzeuge (Rollstuhl-, Liegend-, Tragestuhltransport)
• Regelmäßig umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 17 UStG) – Kennzeichen -1.

 

Spezialfälle & Fehlermeldungen
• MwSt-Kennzeichen „-1“ in Kranken­transporten ist korrekt und von Krankenkassen erwartet.
• Wird in allen Rechnungen keine MwSt ausgewiesen, fehlt im Kundenprofil das Umsatzsteuer-Kennzeichen:
– Umsatzsteuernummer hinterlegen.
– E-Mail/Fax an DMRZ mit Bitte um Aktivierung senden.
– DMRZ setzt Kennzeichen und bestätigt per E-Mail.

 

Updates & temporäre Steuersatzänderungen
• 01.07.–31.12.2020: Senkung auf 16 % bzw. 5 % beachten (historisch).

 

Support & Grenzen
• Keine steuerrechtliche Beratung – bei Unklarheiten Steuerberater einbinden.
• Hotline: 0211 6355 9087 (Mo–Fr 8–20 Uhr, Sa 9–16 Uhr) oder support@dmrz.de.
• Bei Fragen zur Korrekturfunktion Details notieren und an DMRZ weiterleiten.

 

Hashtags
#Mehrwertsteuer #MwStKorrektur #Taxi #Mietwagen #Krankenfahrten #Steuerkennzeichen #DMRZ #Rechnungskorrektur