KTL: Mehrwertsteuer
Korrekte Umsatzsteuer für Taxi- und Mietwagenleistungen
Inhalt:
- MwSt-Korrektur-Verfahren
- Steuerkennzeichen in Einzelrechnungen
- Regelsteuersätze nach Transportart
Überblick
DMRZ.de stellt Mietwagen- und Taxiunternehmen eine optionale Funktion zur Mehrwertsteuer-Korrektur bereit. Zusätzlich lassen sich Steuerkennzeichen in Einzelrechnungen anpassen. Dieser Leitfaden erklärt Freischaltung, Ablauf, Kosten und die korrekte Kennzeichnung verschiedener Transportarten.
Freischaltung der MwSt-Korrektur
• Interessenten bestellen die Funktion schriftlich (Antwort auf Info-Mail „MailKTLRechnungskorrekturMietwagenInteressent“).
• Nach Aktivierung erscheint in „Rechnungen → Übersicht → Mehr → Rechnungskorrektur“ die Schaltfläche „MwSt-Korrektur“.
• Vor dem Start unbedingt die per E-Mail versandte Anleitung lesen.
Funktionsumfang & Kosten
• Korrigiert den Steuersatz rückwirkend (i. d. R. max. 4 Jahre – genaue Frist mit Steuerberater klären).
• Gebühr: 0,5 % der Bruttorechnungssumme + MwSt; andere Tarifleistungen bleiben unberührt.
• Nach dem Korrigieren muss der Kunde in „Abrechnungsfälle“ einen Rechnungslauf starten (ausreichendes Guthaben erforderlich).
Ablauf der Korrektur
- Rechnungen filtern / auswählen.
- Korrekturrechnungen erzeugen.
- Rechnungslauf starten.
- Kontrolle im „Kontostatus“ (keine Buchung = Korrektur erneut durchführen).
- Export-/Sammeldruck gemäß Anleitung möglich; weitere Druckvarianten nicht verfügbar.
Steuerkennzeichen in Einzelrechnungen
| Kennzeichen | Bedeutung | Steuersatz |
|---|---|---|
| -1 | Keine Umsatzsteuer (z. B. gesetzl. Krankentransporte) | 0 % |
| 1 | Volle Umsatzsteuer | 19 % |
| 2 | Ermäßigter Umsatzsteuersatz | 7 % |
Änderung: Abrechnung öffnen → Liste der Positionen → Kennzeichen setzen → Speichern (System berechnet MwSt neu).
Regelsteuersätze nach Transportart
Taxi
• Bis 50 km innerhalb des Tarifgebiets: 7 %
• > 50 km oder außerhalb Tarifgebiets: 19 %
• Wartezeit / kombinierte Bedingungen: 19 %
Mietwagen
• Bis 50 km: 7 %
• > 50 km oder Wartezeit: 19 %
Sonderfahrzeuge (Rollstuhl-, Liegend-, Tragestuhltransport)
• Regelmäßig umsatzsteuerbefreit (§ 4 Nr. 17 UStG) – Kennzeichen -1.
Spezialfälle & Fehlermeldungen
• MwSt-Kennzeichen „-1“ in Krankentransporten ist korrekt und von Krankenkassen erwartet.
• Wird in allen Rechnungen keine MwSt ausgewiesen, fehlt im Kundenprofil das Umsatzsteuer-Kennzeichen:
– Umsatzsteuernummer hinterlegen.
– E-Mail/Fax an DMRZ mit Bitte um Aktivierung senden.
– DMRZ setzt Kennzeichen und bestätigt per E-Mail.
Updates & temporäre Steuersatzänderungen
• 01.07.–31.12.2020: Senkung auf 16 % bzw. 5 % beachten (historisch).
Support & Grenzen
• Keine steuerrechtliche Beratung – bei Unklarheiten Steuerberater einbinden.
• Hotline: 0211 6355 9087 (Mo–Fr 8–20 Uhr, Sa 9–16 Uhr) oder support@dmrz.de.
• Bei Fragen zur Korrekturfunktion Details notieren und an DMRZ weiterleiten.
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