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Kostenträgerdatei und Adressen der Krankenkassen

Umgang mit der bundesweiten Kostenträgerdatei

Inhalt

  1. Überblick und Allgemeines
  2. Automatische Aktualisierung im DMRZ
  3. Elektronischer DTA vs. Papierversand
  4. Eigene Anpassungen in „Stammdaten – Verträge“
  5. Best Practices
 

 

1. Überblick
Die Kostenträgerdateien für gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) und Pflege­versicherung (SGB XI) werden vom GKV-Spitzenverband bereitgestellt und von den Krankenkassen gepflegt. Das DMRZ übernimmt diese Dateien automatisch über eine elektronische Schnittstelle und stellt damit stets korrekte Kassen-, Kostenträger- sowie Annahmestellendaten bereit.

 

 

2. Automatische Aktualisierung im DMRZ
• Regelmäßiger Import der Kostenträgerdateien direkt vom GKV-Spitzenverband
• Keine manuelle Pflege durch Leistungserbringer erforderlich
• Rechtzeitige Aktualisierung gewährleistet korrekte Empfänger- und Versandadressen

 

 

3. Elektronischer DTA vs. Papier­versand
Für jeden Kostenträger existieren in den Dateien zwei Annahmestellen:

  1. Empfänger für den elektronischen Datenträgeraustausch (DTA)
  2. Empfänger für den physikalischen Papier­versand
    Diese Empfänger können voneinander abweichen und unterscheiden sich gegebenenfalls zwischen GKV und Pflege­versicherung (unterschiedliche IKs). Die DMRZ-Software wählt automatisch die passende Adresse aus und zeigt sie im Abrechnungsprozess an.
 

 

4. Eigene Anpassungen in „Stammdaten – Verträge“
• Regionale Abweichungen können bei Bedarf manuell hinterlegt werden.
• Selbst eingetragene Papierannahmestellen überlagern zentrale Updates.
• Empfehlung: manuell hinterlegte Adressen regelmäßig prüfen und entfernen, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, um zukünftige automatische Aktualisierungen zu nutzen.

 

 

5. Best Practices

  1. Verlasse dich grundsätzlich auf die automatischen Updates der Kostenträgerdateien.
  2. Reiche Informationsschreiben zu Zuständigkeitsänderungen nicht an das DMRZ weiter, wir empfangen die Info eh.
  3. Hinterlege eigene Papierannahmestellen nur in begründeten Ausnahmefällen.
  4. Prüfe individuelle Einträge regelmäßig und lösche veraltete Daten.
 

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