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Hilfsmittel: Pflegehilfsmittel korrekt abrechnen 

Verträge 00P50 | 00P51 | 00P52  So gelingt die MwSt.- und IK-konforme Abrechnung Ihrer Pflegehilfsmittel

Geltungsbereich & Produktgruppen
Pflegehilfsmittel nach Hilfsmittelverzeichnis PG 50 – 54 (u. a. Pflegeboxen, Hausnotruf, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe) werden über die Verträge 00P50, 00P51 und 00P52 abgerechnet.

 

Richtiger Abrechnungsweg (§105 SGB XI vs. §§300/302 SGB V)
• Pflegehilfsmittel (§105 SGB XI) erfassen Sie im Menü „Abrechnungsfälle SGB XI“.
• Hilfsmittel nach §302 SGB V nutzen den Menüpunkt „Abrechnungsfälle“.
• Apothekenpflichtige Hilfsmittel (§300 SGB V) können nicht über DMRZ abgerechnet werden.
• AOK, Bundesknappschaft und Kassen via Abrechnungszentrum Emmendingen werden stets nach SGB V abgerechnet.

 

Mehrwertsteuer & 42-€-Grenze
• SGB V: Nettofakturierung (MwSt. offen ausweisen).
• SGB XI: Bruttofakturierung wird automatisch durch den Vertrag vorgegeben.
• Überschreitet die Summe je Versorgungsmonat 42 €, fügen Sie die Abschlagsposition 5400990088 als Negativbetrag in Höhe der Differenz ein (nur SGB V).

 

IK-Nummern richtig wählen
• SGB V: Kostenträger-IK muss mit „10…“ beginnen.
• SGB XI: Pflegekassen-IK beginnt mit „18…“.
• Fehlt die „18er“-IK im Feld „IK-Kasse“, nutzen Sie die „10er“-IK der Krankenkasse.
• Weist die Kasse auf abweichende IKs hin, fordern Sie eine schriftliche Bestätigung an und wenden sich an den DMRZ-Support.

 

Mengen- und Positionsangaben
• Verträge sind auf Stückpreisbasis hinterlegt – Menge immer in „Stück“ angeben.
• Keine manuellen Zuzahlungs-/Eigenanteilspositionen erfassen.

 

Eigenanteilsrechnungen vermeiden
Das System erzeugt automatisch eine Eigenanteilsrechnung, wenn

  1. kein Pflegegrad im SGB-XI-Fall hinterlegt ist oder
  2. die 42-€-Pauschale (PG 54) überschritten wird.
    Diese Funktion ist nicht abschaltbar.
 

Typische Fehlerquellen & schnelle Checks

  1. Falscher Menüpunkt (SGB V vs. SGB XI).
  2. Überschrittene 42-€-Grenze ohne Negativposition.
  3. Mengenangabe nicht in Stück.
  4. Verwechslung von „10er“- und „18er“-IK.
  5. Manuell hinzugefügte Zuzahlungen/Eigenanteile.
 

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