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Hilfsmittel: Inkontinenzpauschalen korrekt abrechnen

Hilfsmittelkennzeichen bei Inkontinenzpauschalen 

Funktionsweise des Feldes „Abrechnen ab“
• Vergleicht den eingetragenen Monat mit dem abzurechnenden Monat.
• Monat gleich/​größer → Kennzeichen 08 (Erstverordnung) in der DTA-Datei.
• Monat kleiner → Kennzeichen 09 (Folgeverordnung).
• Maßgeblich ist der Versorgungsmonat – nicht der Zeitpunkt der Rechnungserstellung.

 

Korrektur eines falsch übermittelten Kennzeichens

  1. Rechnung stornieren.
  2. Datum in „Abrechnen ab“ auf den korrekten Wert anpassen.
  3. Rechnung erneut erstellen.
  4. Hinweis: „Abrechnen ab“ nachträglich nicht verändern, um zukünftige Verordnungen nicht zu verfälschen.
 

Allgemeines zum Hilfsmittelkennzeichen
• Bei der ersten Abrechnung wird automatisch 08 (Erstverordnung), bei allen weiteren 09 (Folgeverordnung) übertragen.
• Das Kennzeichen erscheint nur elektronisch (DTA) und nicht auf der Papierrechnung.

 

Rechnungslauf für Inkontinenzpauschalen

  1. In der Pauschalen­übersicht Abrechnungs­zeitraum wählen:
    – Monatliche Abrechnung: Jahr + Monat eingeben.
    – Quartalsabrechnung: Jahr + Quartal eingeben.
  2. „Rechnungen erstellen (alle)“: Alle abrechenbaren Pauschalen werden inkludiert; bereits fakturierte, zurückgestellte oder fehlerhafte Pauschalen bleiben ausgeschlossen.
    – „Rechnungen erstellen (gefiltert)“ berücksichtigt nur die zuvor gefilterten Datensätze.
  3. Nach dem Lauf unter „Rechnungen“ Begleitzettel und Rechnungen aufrufen und über das Drucker-Symbol ausgeben.

Hinweis: Es gibt in diesem Fall keine Abrechnungsfälle. Der Kunde rechnet ausschließlich über Pauschalen und Rechnungen ab.

 

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