Hilfsmittel: Inkontinenzpauschalen korrekt abrechnen
Hilfsmittelkennzeichen bei Inkontinenzpauschalen
Funktionsweise des Feldes „Abrechnen ab“
• Vergleicht den eingetragenen Monat mit dem abzurechnenden Monat.
• Monat gleich/größer → Kennzeichen 08 (Erstverordnung) in der DTA-Datei.
• Monat kleiner → Kennzeichen 09 (Folgeverordnung).
• Maßgeblich ist der Versorgungsmonat – nicht der Zeitpunkt der Rechnungserstellung.
Korrektur eines falsch übermittelten Kennzeichens
- Rechnung stornieren.
- Datum in „Abrechnen ab“ auf den korrekten Wert anpassen.
- Rechnung erneut erstellen.
- Hinweis: „Abrechnen ab“ nachträglich nicht verändern, um zukünftige Verordnungen nicht zu verfälschen.
Allgemeines zum Hilfsmittelkennzeichen
• Bei der ersten Abrechnung wird automatisch 08 (Erstverordnung), bei allen weiteren 09 (Folgeverordnung) übertragen.
• Das Kennzeichen erscheint nur elektronisch (DTA) und nicht auf der Papierrechnung.
Rechnungslauf für Inkontinenzpauschalen
- In der Pauschalenübersicht Abrechnungszeitraum wählen:
– Monatliche Abrechnung: Jahr + Monat eingeben.
– Quartalsabrechnung: Jahr + Quartal eingeben. - „Rechnungen erstellen (alle)“: Alle abrechenbaren Pauschalen werden inkludiert; bereits fakturierte, zurückgestellte oder fehlerhafte Pauschalen bleiben ausgeschlossen.
– „Rechnungen erstellen (gefiltert)“ berücksichtigt nur die zuvor gefilterten Datensätze. - Nach dem Lauf unter „Rechnungen“ Begleitzettel und Rechnungen aufrufen und über das Drucker-Symbol ausgeben.
Hinweis: Es gibt in diesem Fall keine Abrechnungsfälle. Der Kunde rechnet ausschließlich über Pauschalen und Rechnungen ab.
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