Heilmittel: Zuzahlung und Abrechnung
Alle Themen rund um die finanzielle Abwicklung von Heilmittelverordnungen, inklusive der korrekten Berechnung von Zuzahlungen, der Erstellung von Privatrechnungen und der Verwaltung von Zuzahlungsbefreiungen.
- Abrechnung mehrerer Termine an einem Tag
- Berechnung der Zuzahlung bei Heilmitteln
- Berechnung der Zuzahlung vor Eingabe der Behandlungstermine
- Die Höhe der Zuzahlung ist größer als Gesamtbetrag
- Eine Zuzahlung hat kein oder ein ungültiges Datum
- Fehlerhafte Berechnung der Zuzahlung
- Heilmittel - Erstellung einer Privatrechnung
- Heilmittel: Zuzahlung für Hausbesuch
- Keine Zuzahlung für Hausbesuch berechnen
- Quittungsdruck für bezahlte Zuzahlungen bei Heilmitteln
- Rezeptgebühr (Zuzahlungspauschale)
- Übersicht erhaltene Zuzahlungen
- Verordnungsdatum auf Zuzahlungsrechnung
- Zuzahlung bei ergotherapeutischen Schienen
- Zuzahlung wird nicht berechnet
- Zuzahlungsbefreiung in den Versichertenstammdaten
- Zuzahlungspflichtig und zuzahlungsbefreit während einer Verordnung
1. Abrechnung mehrerer Termine an einem Tag
Feld 'Zeit' in der Heilmittelverordnung - mehrere Behandlungstermine pro Tag
Problembeschreibung:
Der Kunde fragt sich, ob er die Zeit je Behandlungstermin eintragen muss.
Mögliche Lösung:
Die Zeitangabe wird nur benötigt, wenn die gleiche Position mehrfach an einem Tag abgerechnet werden muss.
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Das Feld wird im Format ss:mm gefüllt (Beispiel 14:15 = 14 Uhr 15 Minuten bzw Viertel nach zwei)
Hinweis: Nur für ganz bestimmten Positionen und für wenige Heilmittelbranchen ist dies zulässig.
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In der Regel wird/kann nur eine Position je Tag abgerechnet
werden.
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Wird dies nicht benötigt, soll der Kunde wie gewohnt abrechnen und das Feld nicht füllen.

Keine Weiterleitung erforderlich.
2. Berechnung der Zuzahlung bei Heilmitteln
Problembeschreibung:
Der Kunde möchte wissen, wie sich die Zuzahlungshöhe berechnet.
Mögliche Lösung:
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Die Zuzahlung beträg 10 Euro je Verordnung + 10 % je Behandlungseinheit.
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Die Zuzahlung wird von dem Gesamtbetrag der Rechnung abgezogen und dem Patienten direkt vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt.
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Der übrige Betrag der Gesamtrechnung wird dem Kostenträger in Rechnung gestellt.
3. Berechnung der Zuzahlung vor Eingabe der Behandlungstermine
Problembeschreibung:
Der Kunde möchte die Höhe der Zuzahlungssumme für eine Heilmittelverordnung schon vor Eingabe der Behandlungstermine ermitteln.
Mögliche Lösungen:
1. Zuzahlungsrechner:
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Der Zuzahlungsrechner befindet sich im Feld "Bereits erhaltene Zuzahlungen".
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Bei Klick auf Zuzahlungsrechner öffnet sich ein Fenster mit der Information der akt. Gesamt-ZZ.
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Er kann den im Fenster angezeigten Zuzahlungsbetrag direkt in das Feld "Betrag" übernehmen, um dann ganz unkompliziert eine Quittung ( Quittungsnummer eintragen] zu erstellen.
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Diese Funktion kann auch vor Eingabe von Behandlungsterminen verwendet werden sofern der Patient keinen Befreiungszeitraum hat. Wichtig ist aber auf jeden Fall, dass die (geplanten) Leistungen und die jeweilige (geplante) Anzahl der Behandlungen eingetragen sind.
2. Kontrollbeleg
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Der Kontrollbeleg weist auf der Grundlage der unter Abrechnungsdaten erfassten Behandlungsfaktoren die Zuzahlung aus.
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Die Zuzahlung für die bereits eingetragenen Behandlungstermine werden auf der Grundlage der zu dem Zeitpunkt geltenden Preise ausgewiesen.
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Die Zuzahlung für die geplanten Behandlungseinheiten können Abweichungen vorkommen.
Folgendes ist hier zu beachten:
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Der ausgewiesene Zuzahlungsbetrag bei Abrechnung der Verordnung kann von der zuvor im Zuzahlungsrechner ausgewiesenen Summe abweichen, wenn sich Einzelpreise während des Behandlungszeitraums ändern (Bezugsdatum Vertrag = Datum der Leistungserbringung).
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Außerdem können eingegebene Befreiungszeiträume nur bei der Berechnung der Zuzahlung berücksichtigt werden, wenn Behandlungstermine eingetragen wurden.
4. Die Höhe der Zuzahlung ist größer als Gesamtbetrag
Zuzahlung größer als Gesamtbetrag
Problembeschreibung:
Der Kunde bekommt die Fehlermeldung: Der Betrag der Zuzahlung darf nicht größer sein als der Gesamtbetrag.
Mögliche Lösung:
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Der Versicherte erhält für diese Leistung eine Privatrechnung.
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Hierfür geben Sie im Feld Kassen-Nr. das Wort "Privat" ein und ändern das Kennzeichen von Gebührenpflichtig in Gebühr-frei.
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Der Versicherte muss diese Leistung Privat bezahlen, der Kostenträger übernimmt die Kosten nicht.
Bei Rückfragen soll der Kunde Rücksprache mit dem Kostenträger halten.
Keine Weiterleitung erforderlich.
5. Eine Zuzahlung hat kein oder ein ungültiges Datum
Bereits erhaltene Zuzahlung- Fehlermeldung: Eine Zuzahlung hat kein oder ein ungültiges Datum
Problembeschreibung:
Der Kunde meldet sich mit einer Fehlermeldung "Die Zuzahlung hat kein oder ein ungültiges Datum".Diese Fehlermeldung erscheint, wenn unter der Zeile im Bereich Bereits erhaltene Zuzahlungen in der Heilmittelverordnung
eine leere Zeile sich befindet .
Lösung:
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Die Zeile ohne Inhalt im Bereich Bereits erhaltene Zuzahlungen per Klick auf das schwarze Dreieck löschen.
(Klick auf umgekehrtes Dreieck -> Zeile löschen -> speichern)
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Bei der Meldung Der Zuzahlungsbetrag ist nicht gesetzt oder liegt bei 0 Euro handelt es sich um einen Hinweis.
6. Fehlerhafte Berechnung der Zuzahlung
Problembeschreibung:
Kunde meldet Rundungsfehler in der Berechnung der Zuzahlung.
Kunde meldet Probleme in Hinblick auf:
Mögliche Lösungen:
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Kunde kann diesen Sachverhalt am besten per Kontrollbeleg nachvollziehen.
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Der prozentuale Zuzahlungsbetrag muss je Behandlungstermin berechnet und kaufmännisch gerundet werden.
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Wenn der Kunde nur 10 Prozent von der Gesamtsumme berechnet hat, wird er ggf. eine Abweichung zu unserem Wert feststellen.
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In der Regel handelt es sich hierbei um Cent-Beträge.
Hierbei handelt es sich nicht um einen Fehler.
Bsp. Kontrollbeleg:
7. Heilmittel - Erstellung einer Privatrechnung
Fragen zur Erstellung von Privatrechnungen für Krankengymnasten/Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Podologen
Problembeschreibung
Der Kunde hat Fragen zur Erstellung von Privatrechnungen für Krankengymnasten/Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und optional auch für Logopäden.
Lösungsvorgehen
Um bei der Erstellung von Privatrechnungen dauerhaft auf einen Vertrag zurückgreifen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:
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Im Menüpunkt Einstellungen > Profil in der Maske Profil-Details in den Bereich Kassenverbände wechseln.
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In der Spalte Kassenverband über das Lupen-Symbol Privatkassen auswählen.
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In die Spalte TK das fünfstellige Tarifkennzeichen 24000 eintragen.
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In die Spalte AC (Abrechnungscode) die passende Zahl eintragen:
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22 für Krankengymnasten/Physiotherapeuten
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26 für Ergotherapeuten
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71 für Podologen
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23 für Logopäden
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21 für Masseure
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24 für dipl. Pädagogen
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25 für Sprachtherapeuten
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So erstellen Sie die Privatrechnung:
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Menüpunkt Heilmittelverordnungen aufrufen und über die Schaltfläche Neu in die Maske Heilmittelverordnungen-Neueingabe wechseln.
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Die Felder unterhalb des Reiters Versicherter vollständig ausfüllen (orangeumrahmte Felder sind Pflichtfelder).
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Im Feld Kassen-Nr über das Lupen-Symbol Privat auswählen.
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Unter dem Reiter ReAdresse füllt das System automatisch das Feld Rech.-typ (Rechnungstyp) mit "Privatrechnung an Versicherten".
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In die Felder Name, Straße und PLZ/Ort die Adresse des Kostenträgers eintragen.
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Optional: Im Feld Bemerkung können Sie Versichertennummer oder Aktenzeichen eintragen. Diese Informationen erscheinen dann auf der Rechnung im Betreff.
8. Heilmittel: Zuzahlung für Hausbesuch
Problembeschreibung:
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Der Kunde fragt nach, wie er einen Heimbesuch von der Berechnung der Zuzahlung ausschließen kann.
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In einigen Preislisten gibt es eine Regelung, dass bei Heimbesuchen für die Hausbesuchposition keine Zuzahlung berechnet werden darf.
Mögliche Lösung:
In der Heilmittelverordnung befindet sich hinter den Feldern Hausbes.1 und Hausbes.2 eine Checkbox Geb. Frei. Der Kunde muss diese Checkbox auswählen, damit er den oben beschriebenen Fall abbileden kann.
9. Keine Zuzahlung für Hausbesuch berechnen
Problembeschreibung:
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Der Kunde fragt nach, wie er einen Heimbesuch von der Berechnung der Zuzahlung ausschließen kann.
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In einigen Preislisten gibt es eine Regelung, dass bei Heimbesuchen für die Hausbesuchposition keine Zuzahlung berechnet werden darf.
Mögliche Lösung:In der Heilmittelverordnung befindet sich hinter den Feldern Hausbes.1 und Hausbes.2 eine Checkbox Geb. Frei. Der Kunde muss diese Checkbox auswählen, damit er den oben beschriebenen Fall abbileden kann.
10. Quittungsdruck für bezahlte Zuzahlungen bei Heilmitteln
Belege für die erhaltene Zuzahlung drucken- Quittungsdruck
Der Kunde wünscht eine Übersicht über die bisherigen Zuzahlungen?
Der Kunde hat eine Zuzahlung bereits bar von seinem Patienten kassiert und möchte hierfür eine Quittung erstellen.
Bereits erhaltene Zuzahlungen können in der Maske Heilmittelverordnung verbucht werden. Hierfür steht dem Kunden die Funktion eines Quittungsdrucks zur Verfügung. Der Ausdruck der Quittung verlangt zwingend eine Quittungsnummer.
Die Quittungsnummer kann der Kunde selber vergeben ( Beispiel: yymmdd Belegnummer)
Die Eingabemaske für die bereits erhaltene Zuzahlung befindet sich unten links in der Eingabemaske der Heilmittelverordnung. Hier kann er den erhaltenen Betrag, das Datum und eine evtl vorhandene Quittungsnummer eingeben.
Bereits erhaltene Zuzahlungen werden später bei der Erstellung der Zuzahlungsrechnung berücksichtigt und entsprechend auf der Zuzahlungsrechnung mit ausgewiesen.
Achtung: Die Quittung kann erst ausgedruckt werden, nachdem die Heilmittelverordnung erneut abgespeichert wurde.
Die Funktion ist nicht dafür vorgesehen Gutschriften bzw. Zahlungsausgänge zu verbuchen. Wurde eine zu hohe Zuzahlungssumme kassiert, dann wird dies später mit einem negativen Zahlbetrag auf der Zuzahlungsrechnung ausgewiesen.

11. Rezeptgebühr (Zuzahlungspauschale)
10 € - Pauschale der Zuzahlung wird nicht korrekt berechnet
Ist der Versicherte zu Beginn der Behandlung von der Zuzahlung befreit, so entfällt die Zuzahlungspauschale von 10 €. Hier wird lediglich der Prozentuale Anteil je Behandlung im zuzahlungspflichtigen Zeitraum fällig.
Patienten die am Verordnungsdatum noch keine 18 Jahre alt sind, müssen die Rezeptgebühr auch nicht bezahlen.
12. Übersicht erhaltene Zuzahlungen
Problembeschreibung:
Der Kunde wünscht eine Übersicht über seine erhaltenen Zuzahlungen.
Mögliche Lösung:
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Die Funktion befindet sich im Menü Heilmittelverordnung unter dem Button Mehr.
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Dann Auswahl von Erhaltene Zuzahlungen.
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Jetzt kann der Kunde einen Zeitraum auswählen für welchen er die Übersicht ausdrucken möchte.
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Die Übersicht enthält die Informationen:
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Belegnummer
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Verordnungsdatum
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Versicherter
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Geburtsdatum
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Quittungsdatum
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Quittungsnummer
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Quittungsbetrag
Keine Weiterleitung erforderlich.
13. Verordnungsdatum auf Zuzahlungsrechnung
Problembeschreibung:
Kunde möchte das Verordnungsdatum auf der Zuzahlungsrechnung haben
Mögliche Lösung:
Die Konfiguration kann in der Belegkonfiguration durchgeführt werden.
Typ: Rechnung
Nebenrg.typ: Zuzahlung
Im Feld Vortext kann die Variabel für das Verordnungsdatum eingefügt werden. Auf jeder Rechnung erscheint dann das Verordnungsdatum.
14. Zuzahlung bei ergotherapeutischen Schienen
Abrechnung von ergotherapeutischen Schienen
Problembeschreibung:
Der Kunde möchte ergotherapeutische Schienen abrechnen.
Mögliche Lösung:
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Die Schienen werden gemeinsam mit den Therapieleistungen auf einer Heilmittelverordnung verordnet.
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Die Schienen können mit den folgenden Positionsnummern abgerechnet werden:
54405 = Ergother. temp. Schiene - ohne Kostenvoranschlag
54406 = Ergother. temp. Schiene - mit Kostenvoranschlag
Die Schienen sind von der Zuzahlung befreit. Dies wird automatisch von dem System erkannt und von der Zuzahlungsberechnung ausgeschlossen.
15. Zuzahlung wird nicht berechnet
In der Heilmittelverordnung wird keine Zuzahlung berechnet
Obwohl in der Heilmittelverordnung der Haken bei 'Zuzahlungspflich't gesetzt wurde,
berechnet das System keine Zuzahlung; es wird keine Zuzahlungsrechnung beim Rechnungslauf
erstellt.
Lösung:
Überprüfen Sie das Geburtsdatum des Patienten.
Wenn der Patient jünger als 18 Jahre ist, berechnet das System keine Zuzahlung
Die Berechnung der Zuzahlung ist fehlerhaft
Es wird keine Rezeptgebühr berechnet
Maßnahmen bei NichtLösung:
Notieren folgende Daten in der Betreffzeile: Name des Patienten, Hinweis: ZZ wird nicht berechnet.
16. Zuzahlungsbefreiung in den Versichertenstammdaten
Der Kunde möchte die Zuzahlungsbefreiung dauerhaft hinterlegen.
Bitte den Kunden wie folgt informieren:
Die Zuzahlungsbefreiung kann in den Versichertenstammdaten je Patient hinterlegt werden.
Die Eingabe erfolgt im Feld ZZ-befreit unterhalb vom Feld IK Kasse.
Der unter Versichertenstammdaten hinterlegte Befreiungszeitraum wird immer bei Auswahl des Versicherten automatisch in das Feld Zuzahlungsbefreiung in der Heilmittelverordnung übernommen.
Für Behandlungstermine die außerhalb des hinterlegten Befreiungszeitraum liegen, wird die Zuzahlung erhoben.
17. Zuzahlungspflichtig und zuzahlungsbefreit während einer Verordnung
Versicherter ist bei Behandlungsbeginn von der Zuzahlung befreit bzw. zunächst zuzahlungspflichtig
Problembeschreibung:
1. Fall: Versicherter ist bei Behandlungsbeginn von Zuzahlung befreit
Ist der Versicherte zu Beginn der Behandlung von der Zuzahlung befreit, entfällt die Zuzahlungspauschale von 10 Euro. Lediglich der prozentuale Anteil je Behandlung im zuzahlungspflichtigen Zeitraum wird fällig.
2. Fall: Versicherter ist zunächst zuzahlungspflichtig
Ist der Versicherte zunächst zuzahlungspflichtig, werden
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die Zuzahlungspauschale von 10 Euro
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und die prozentualen Anteile bis zur Befreiung erhoben.
Mögliche Lösungen:
Dazu bitte in der Maske "Heilmittelverordnungen" im Bereich "Kennzeichen" einen grünen Haken vor "Zuzahlungspflicht" setzen.
Gut zu wissen: Das System erkennt automatisch, ob eine Pauschale fällig wird und für welche Behandlungstermine ein prozentualer Zuzahlungsbetrag fällig ist.