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Heilmittel: Heilmittelverordnung - Preise, Verträge und Sonderkostenträger

Dieser Bereich behandelt spezifische Abrechnungsfälle wie die Abrechnung mit Berufsgenossenschaften, Polizei oder Sozialämtern sowie die Handhabung von Preis- und Vertragsabweichungen.

Inhalt

  1. Abrechnung mit dem Sozialamt oder Behörden                            
  2. Abweichende Gesamtsumme - Preisänderung - Vertrag                            
  3. Die vom System vorgegebenen Preise stimmen nicht                            
  4. Podologen: Abrechnung Orthonyxiespangen/ Nagelkorrekturspangen                            
  5. Polizei Berechnung der Zuzahlung                            
  6. Tarifkennzeichen Berufsgenossenschaft                            
  7. Tarifkennzeichen Polizei                            
  8. TK für Postbeamtenkrankenkassen                            
  9. Verordnung Renten- und Unfallversicherung ohne Indikationsschlüssel und Versicherten-Nr      

                     
1. Abrechnung mit dem Sozialamt oder Behörden

Problembeschreibung:

Der Kunde möchte mit dem Sozialamt oder einer anderen Behörde abrechnen.

Mögliche Lösung:

  1. Schritt: Für die Abrechnung mit dem Sozialamt im Feld IK-Kasse das Wort Privat eingeben.

  2. Schritt: Dann unter RE-Adresse den Rechnungstyp Papierrechnung an Kostenträger auswählen und hier die gewünschte Adresse angeben.

 

 

2. Abweichende Gesamtsumme - Preisänderung - Vertrag

Vertrag, abweichende Gesamtsumme

Problembeschreibung:

Der Kunde entdeckt Unstimmigkeiten der Preise in der Heilmittelverordnung

Mögliche Lösung:

  • Bei den für den Kunden konfigurierten Verträgen kam es zu Preisänderungen innerhalb einer Verordnung.

  • Die Vertragsziehung richtet sich nach dem Datum der Leistungserbringung.

  • Werden unterschiedliche Preise je Verordnung berechnet, dann erscheint oben links im Feld Abrechnungsdaten ein Informationsfeld für den Kunden.

  • Die Preise kann der Kunde nachvollziehen, in dem er mit der Maus über den Termin in der Liste der Behandlungstermine fährt oder auf dem Kontrollbeleg.

Keine Weiterleitung erforderlich.

 

 

3. Die vom System vorgegebenen Preise stimmen nicht

Kunde bemängelt, dass die vom System vorgegebenen Preise nicht korrekt sind

Fachübergreifende Informationen:

Hinweis: Wenn der Kunde schildert, dass die Preise fehlerhaft sind, dann soll er die korrekten Preise bitte nochmals per Email/Fax an uns senden. Hier muss dann keine Weiterleitung stattfinden, da der Kunde sich mit den Vertragsdetails direkt an das DMRZ wendet.

Beim Weiterleiten ohne Call: (Nur wenn uns die schriftlichen Anforderungen des Kunden bereits vorliegen)
  • Notieren sie immer den betroffenen Kostenträger
  • Notieren sie immer das betroffene AC/TK
  • Notieren sie immer den Gültigkeitsbeginn
  • Sind nur einzelne Leistungen betroffen, die fehlen oder deren Preise nicht stimmen, dann notieren Sie bitte diese Leistungen bzw. Abrechnungspositionsnummern,
  • Bitte notieren Sie den Ansprechpartner

Spezielle Hinweise zu Heilmittlern

  • Stimmt das Bezugsdatum? (Verordnungsdatum oder auch Tag der ersten Behandlung)

  • Gültigkeitszeitraum mit Klick auf das Fragezeichen prüfen!

  • Wenn als Preis 0,00 Euro hinterlegt ist, dann handelt es sich um eine Leistung, die individuell vergütet wird. Der Kunde kann den Einzelpreis direkt in der Heilmittelverordnung ändern.

 

 

4. Podologen: Abrechnung Orthonyxiespangen/ Nagelkorrekturspangen

Hinweise für Podologen für die Abrechnung von Orthonyxiespangen

Problembeschreibung

Der Kunde ist Podologe und möchte Orthonyxiespangen über das DMRZ.de-System abrechnen.

Lösungsvorgehen

Die Abrechnung erfolgt über den Heilmittelzugang.
Die Positionsnummern 79801 (Nachbehandlung) und 79802 (Orthonyxi-Nagelkorrekturspange) sind im Vertrag bereits hinterlegt.
Der Kunde muss lediglich den mit dem Kostenträger vereinbarten Preis eingeben.

Weiterführende Artikel

Keine Weiterleitung erforderlich.

Schlagwörter: Podologie, Orthonyxiespange, Nagelkorrekturspange, Abrechnung, Heilmittel, 79801, 79802

 

 

5. Polizei Berechnung der Zuzahlung

Kunde möchte bei der Abrechnung mit der Heilfürsorge für die Polizei eine Zuzahlung berechnen.

Problembeschreibung

Kunde möchte bei der Abrechnung mit der Heilfürsorge eine Zuzahlung berechnen.

Lösungsvorgehen

Heilfürsorgeberechtigte sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Gehen Sie wie folgt vor:

  • Das Kassen-IK der Heilfürsorge unter Kassen-Nr in der Heilmittelverordnung auswählen.

  • Anschließend in den Reiter ReAdresse wechseln.

  • Mit Klick auf das Symbol Felder mit Kostenträger-Anschrift füllen kann die hinterlegte Rechnungsadresse direkt übernommen werden.

Weiterführende Artikel

Weiterleitung ohne Call.

Schlagwörter: Heilfürsorge, Polizei, Zuzahlung, Abrechnung, Heilmittel

 

 

6. Tarifkennzeichen Berufsgenossenschaft

Berufsgenossenschaft Unfallkasse TK

Problembeschreibung

Kunden fragen nach den korrekten Tarifen bzw. Tarifkennzeichen für die Abrechnung von Leistungen mit der Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse im Heilmittelbereich.

Lösungsvorgehen

Das Tarifkennzeichen (00BG1) wird im DMRZ.de-System automatisch eingefügt, sobald eine BG-Verordnung ausgewählt wird.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Vertrag mit der korrekten Vertragsnummer für die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gezogen wird.
Ein manuelles Eingreifen durch den Nutzer ist in diesem Fall nicht notwendig.

Weiterführende Artikel

Keine Weiterleitung notwendig.

Schlagwörter: BG, bg, Berufsgenossenschaft

 

 

7. Tarifkennzeichen Polizei

Tarifkennzeichen Abrechnung Polizei

Problembeschreibung

Der Kunde fragt nach Tarifen für die Abrechnung von Leistungen mit der Polizei im Heilmittelbereich.

Lösungsvorgehen

Für die Abrechnung mit der Polizei ist der allgemeine Rahmenvertrag (TK 00501) zu verwenden.
Bitte beachten: Polizeibeamte sind in der Regel von der Zuzahlung befreit.

Weiterführende Artikel

Weiterleitung nicht erforderlich.

Schlagwörter: Polizei, Heilmittel, Tarifkennzeichen, Abrechnung, TK 00501, Zuzahlung

 

 

8. TK für Postbeamtenkrankenkassen

Hier finden sie Informationen zu den Tarifkennzeichen der Postbeamtenkrankenkasse

Problembeschreibung

Der Kunde fragt nach Tarifen für die Abrechnung von Leistungen mit der Postbeamtenkrankenkasse im Heilmittelbereich.

Lösungsvorgehen

Für die Abrechnung mit der Postbeamtenkrankenkasse muss der allgemeine Rahmenvertrag (TK 00501) verwendet werden.
Das entsprechende Tarifkennzeichen ist im System hinterlegt und wird automatisch zugeordnet, sobald die Postbeamtenkrankenkasse als Kostenträger ausgewählt wird.

Weiterführende Artikel

Weiterleitung nicht erforderlich.

Schlagwörter: Postbeamtenkrankenkasse, Tarifkennzeichen, Heilmittel, Abrechnung, TK 00501

 

 

9. Verordnung Renten- und Unfallversicherung ohne Indikationsschlüssel und Versicherten-Nr.

Verordnung Renten- und Unfallversicherung / BG ohne Indikationsschlüssel und Versicherten-Nr.

Problembeschreibung:

Kunde hat eine Verordnung der Renten- und Unfallversicherung ohne Indikationsschlüssel vorliegen.

Mögliche Lösung:

Eine Rechnung an die Renten- und Unfallversicherung kann auch ohne Indikationsschüssel und Versichertennummer erstellt werden.

Keine Weiterleitung erforderlich.