Heilmittel: Heilmittelverordnung - Preise, Verträge und Sonderkostenträger
Dieser Bereich behandelt spezifische Abrechnungsfälle wie die Abrechnung mit Berufsgenossenschaften, Polizei oder Sozialämtern sowie die Handhabung von Preis- und Vertragsabweichungen.
Inhalt
- Abrechnung mit dem Sozialamt oder Behörden
- Abweichende Gesamtsumme - Preisänderung - Vertrag
- Die vom System vorgegebenen Preise stimmen nicht
- Podologen: Abrechnung Orthonyxiespangen/ Nagelkorrekturspangen
- Polizei Berechnung der Zuzahlung
- Tarifkennzeichen Berufsgenossenschaft
- Tarifkennzeichen Polizei
- TK für Postbeamtenkrankenkassen
- Verordnung Renten- und Unfallversicherung ohne Indikationsschlüssel und Versicherten-Nr
1. Abrechnung mit dem Sozialamt oder Behörden
Problembeschreibung:
Der Kunde möchte mit dem Sozialamt oder einer anderen Behörde abrechnen.
Mögliche Lösung:
-
Schritt: Für die Abrechnung mit dem Sozialamt im Feld IK-Kasse das Wort Privat eingeben.
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Schritt: Dann unter RE-Adresse den Rechnungstyp Papierrechnung an Kostenträger auswählen und hier die gewünschte Adresse angeben.
2. Abweichende Gesamtsumme - Preisänderung - Vertrag
Vertrag, abweichende Gesamtsumme
Problembeschreibung:
Der Kunde entdeckt Unstimmigkeiten der Preise in der Heilmittelverordnung
Mögliche Lösung:
-
Bei den für den Kunden konfigurierten Verträgen kam es zu Preisänderungen innerhalb einer Verordnung.
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Die Vertragsziehung richtet sich nach dem Datum der Leistungserbringung.
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Werden unterschiedliche Preise je Verordnung berechnet, dann erscheint oben links im Feld Abrechnungsdaten ein Informationsfeld für den Kunden.
-
Die Preise kann der Kunde nachvollziehen, in dem er mit der Maus über den Termin in der Liste der Behandlungstermine fährt oder auf dem Kontrollbeleg.
Keine Weiterleitung erforderlich.
3. Die vom System vorgegebenen Preise stimmen nicht
Kunde bemängelt, dass die vom System vorgegebenen Preise nicht korrekt sind
Fachübergreifende Informationen:
- Hat es ein Vertragsupdate / Änderung / Erhöhung der Vergütungsvereinbarung gegeben?
- Ja
- Hat der Kunde uns die Vergütungsvereinbarung schon zugesendet?
- Wenn ja, wann? PerFax? Per Email? Per Post? Wir hinterlegen die Vergütungsvereinbarung zeitnah. Weiterleiten ohne Call mit den unten angegebenen Parametern
- Wenn nein, dann soll der Kunde uns die vollständige Vergütungsvereinbarung mit allen relevanten Daten zusenden
- Ja
- Stimmt das AC/TK und der Gültigkeitsbereich der Vergütungsvereinbarung?
- Sind nur einzelne Leistungen betroffen? dann soll der Kunde uns die vollständige Vergütungsvereinbarung mit allen relevanten Daten zusenden und die betroffenen Leistungen kennzeichnen
- Handelt es sich um eine Position mit Preis 0? Hier kann der Kunde den Preis in der Regel selbst anpassen.
Beim Weiterleiten ohne Call: (Nur wenn uns die schriftlichen Anforderungen des Kunden bereits vorliegen)
- Notieren sie immer den betroffenen Kostenträger
- Notieren sie immer das betroffene AC/TK
- Notieren sie immer den Gültigkeitsbeginn
- Sind nur einzelne Leistungen betroffen, die fehlen oder deren Preise nicht stimmen, dann notieren Sie bitte diese Leistungen bzw. Abrechnungspositionsnummern,
- Bitte notieren Sie den Ansprechpartner
Spezielle Hinweise zu Heilmittlern
-
Stimmt das Bezugsdatum? (Verordnungsdatum oder auch Tag der ersten Behandlung)
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Gültigkeitszeitraum mit Klick auf das Fragezeichen prüfen!
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Wenn als Preis 0,00 Euro hinterlegt ist, dann handelt es sich um eine Leistung, die individuell vergütet wird. Der Kunde kann den Einzelpreis direkt in der Heilmittelverordnung ändern.
4. Podologen: Abrechnung Orthonyxiespangen/ Nagelkorrekturspangen
Hinweise für Podologen für die Abrechnung von Orthonyxiespangen
Problembeschreibung
Der Kunde ist Podologe und möchte Orthonyxiespangen über das DMRZ.de-System abrechnen.
Lösungsvorgehen
Die Abrechnung erfolgt über den Heilmittelzugang.
Die Positionsnummern 79801 (Nachbehandlung) und 79802 (Orthonyxi-Nagelkorrekturspange) sind im Vertrag bereits hinterlegt.
Der Kunde muss lediglich den mit dem Kostenträger vereinbarten Preis eingeben.
Weiterführende Artikel
Keine Weiterleitung erforderlich.
Schlagwörter: Podologie, Orthonyxiespange, Nagelkorrekturspange, Abrechnung, Heilmittel, 79801, 79802
5. Polizei Berechnung der Zuzahlung
Kunde möchte bei der Abrechnung mit der Heilfürsorge für die Polizei eine Zuzahlung berechnen.
Problembeschreibung
Kunde möchte bei der Abrechnung mit der Heilfürsorge eine Zuzahlung berechnen.
Lösungsvorgehen
Heilfürsorgeberechtigte sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.
Gehen Sie wie folgt vor:
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Das Kassen-IK der Heilfürsorge unter Kassen-Nr in der Heilmittelverordnung auswählen.
-
Anschließend in den Reiter ReAdresse wechseln.
-
Mit Klick auf das Symbol Felder mit Kostenträger-Anschrift füllen kann die hinterlegte Rechnungsadresse direkt übernommen werden.
Weiterführende Artikel
Weiterleitung ohne Call.
Schlagwörter: Heilfürsorge, Polizei, Zuzahlung, Abrechnung, Heilmittel
6. Tarifkennzeichen Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft Unfallkasse TK
Problembeschreibung
Kunden fragen nach den korrekten Tarifen bzw. Tarifkennzeichen für die Abrechnung von Leistungen mit der Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse im Heilmittelbereich.
Lösungsvorgehen
Das Tarifkennzeichen (00BG1) wird im DMRZ.de-System automatisch eingefügt, sobald eine BG-Verordnung ausgewählt wird.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Vertrag mit der korrekten Vertragsnummer für die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gezogen wird.
Ein manuelles Eingreifen durch den Nutzer ist in diesem Fall nicht notwendig.
Weiterführende Artikel
Keine Weiterleitung notwendig.
Schlagwörter: BG, bg, Berufsgenossenschaft
7. Tarifkennzeichen Polizei
Tarifkennzeichen Abrechnung Polizei
Problembeschreibung
Der Kunde fragt nach Tarifen für die Abrechnung von Leistungen mit der Polizei im Heilmittelbereich.
Lösungsvorgehen
Für die Abrechnung mit der Polizei ist der allgemeine Rahmenvertrag (TK 00501) zu verwenden.
Bitte beachten: Polizeibeamte sind in der Regel von der Zuzahlung befreit.
Weiterführende Artikel
Weiterleitung nicht erforderlich.
Schlagwörter: Polizei, Heilmittel, Tarifkennzeichen, Abrechnung, TK 00501, Zuzahlung
8. TK für Postbeamtenkrankenkassen
Hier finden sie Informationen zu den Tarifkennzeichen der Postbeamtenkrankenkasse
Problembeschreibung
Der Kunde fragt nach Tarifen für die Abrechnung von Leistungen mit der Postbeamtenkrankenkasse im Heilmittelbereich.
Lösungsvorgehen
Für die Abrechnung mit der Postbeamtenkrankenkasse muss der allgemeine Rahmenvertrag (TK 00501) verwendet werden.
Das entsprechende Tarifkennzeichen ist im System hinterlegt und wird automatisch zugeordnet, sobald die Postbeamtenkrankenkasse als Kostenträger ausgewählt wird.
Weiterführende Artikel
Weiterleitung nicht erforderlich.
Schlagwörter: Postbeamtenkrankenkasse, Tarifkennzeichen, Heilmittel, Abrechnung, TK 00501
9. Verordnung Renten- und Unfallversicherung ohne Indikationsschlüssel und Versicherten-Nr.
Verordnung Renten- und Unfallversicherung / BG ohne Indikationsschlüssel und Versicherten-Nr.
Problembeschreibung:
Kunde hat eine Verordnung der Renten- und Unfallversicherung ohne Indikationsschlüssel vorliegen.
Mögliche Lösung:
Eine Rechnung an die Renten- und Unfallversicherung kann auch ohne Indikationsschüssel und Versichertennummer erstellt werden.
Keine Weiterleitung erforderlich.