Heilmittel: Heilmittelkorrekturverfahren
Anleitungen zur Korrektur von Rechnungen im Heilmittelbereich
Inhalt
- Allgemein: das Heilmittelkorrekturverfahren
- Der Kunde hat eine Leistung vergessen einzugeben
- Abweichung von der Frequenzempfehlung
- Der Behandlungstermin enthält kein gültiges Datum
- Positionsnummer stimmt nicht mit dem Faktor
überein - Korrektur einer Angabe der Behandlungsdauer
1. Allgemein - das Heilmittelkorrekturverfahren
Der Kunde hat Fragen zum neuen Korrekturverfahren im Heilmittelbereich. Nach Erhalt eines Anschreibens vom Kostenträger muss der Kunde Rechnungen korrigieren und erneut einreichen. Bis zum 01.07.2020 war dies ein manueller Prozess. Seitdem steht eine Korrekturfunktion im DMRZ.de-System zur Verfügung.
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Rechnung korrigieren:
Unter dem Punkt Rechnungen die betreffende Rechnung auswählen. Durch Klicken auf das Zahnrad erscheint die Option Rechnung korrigieren.

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Belegnummer auswählen:
In der Maske Rechnungskorrektur-Details die zu korrigierende Belegnummer auswählen. Zusätzlich das Verarbeitungskennzeichen (VKZ) und den Korrekturgrund auswählen.
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Hinweis:
Der Kostenträger informiert den Kunden in der Regel darüber, mit welchem Korrekturrechnungstyp (Verarbeitungskennzeichen) die Korrekturrechnung erstellt werden soll. Die vom Kostenträger kommunizierten Verarbeitungskennzeichen sind im DMRZ.de-Zugang des Kunden nicht direkt ersichtlich. Bei Unsicherheiten sollte der Kunde Rücksprache mit dem Kostenträger halten.

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Hinweisfelder beachten:
Je nach ausgewähltem Korrekturgrund werden Hinweisfelder zu den zu korrigierenden Stellen im System angezeigt.

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Neue Rechnung erstellen:
Nach erfolgreicher Korrektur muss eine neue Rechnung erstellt werden. Diese Rechnungen müssen nicht per Post versendet werden.
2. Der Kunde hat eine Leistung vergessen abzurechnen
Vorgangsweise für Korrektur im Bestandssystem:- Nach Rechnung suchen, auf das Zahnrad klicken und "Rechnung korrigieren" auswählen.
- Als Verarbeitungskennzeichen wählen Sie bitte "02 - Nachforderung an den Kostenträger", bei Korrekturgrund "Fehlende Leistungen nachfordern" und bei Verordnung wählen Sie bitte die beiden Heilmittelverordnungen der betroffenen Patienten.
- Klicken Sie auf "Weiter" Sie können nun die vergessenen Hausbesuche nachtragen.
- Klicken Sie auf "Speichern" und prüfen Sie, ob im Status-Feld sowohl einer grüner Haken mit einem grauen K erscheint als auch der Text "Die Heilmittelverordnung ist korrekt erfasst.".
- Klicken Sie dann auf "Weiter", prüfen Sie ein weiteres Mal ihre korrigierten Heilmittelverordnungen und klicken Sie dann auf "Rechnung erstellen".
3. Abweichung von der Frequenzempfehlung
Der Kunde muss Abweichungen von der Frequenzempfehlung dokumentieren.
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Ist auf der Verordnung eine Behandlungsfrequenz durch den Arzt definiert worden, dann besitzt diese Gültigkeit.
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Wird von dieser Frequenz abgewichen, muss diese durch den Arzt nach verordnet werden.
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Auf der Rückseite unten links auf der Verordnung müssen Angaben gemacht werden, wenn die Therapiefrequenz in Absprache mit dem verordneten Arzt geändert wurde.
Info: Eine elektronische Übertragung der Information ist nicht erforderlich.
4. Der Behandlungstermin enthält kein gültiges Datum
Diese Fehlermeldung gibt es, wenn Sie nur das Datum und die Häkchen aus einer Terminzeile entfernen, die Zeile aber in ihrem leeren Zustand erhalten bleibt.
Um den Fehler zu beheben, müssen 3 Schritte gemacht werden:
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In der leeren Zeile in der ersten Spalte auf den kleinen, schwarzen Pfeil nach unten klicken.
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Auf "Zeile löschen" klicken, nun gibt es ein kleines grünes Mülltonnen-Symbol vor der Zeile.
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Alle Änderungen mit einem Klick auf die Schaltfläche "Speichern" sichern. Gleichzeitig wird die markierte Zeile gelöscht.
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Jetzt ist der Fehler behoben
5. Positionsnummer stimmt nicht mit dem Faktor überein
Dieser Fehler tritt auf, wenn die Angabe des Faktors im Bereich Abrechnungsdaten bei einer oder mehreren Positionen von der Anzahl der dazugehörigen Haken im Bereich Behandlungstermine abweicht.
Im folgenden Beispiel ist mit Faktor 8 die Leistung erfasst worden, es gibt aber in den Behandlungsterminen nur vier Termine mit jeweils vier Haken, hier ist also eine Diskrepanz zwischen Faktor und der Anzahl der Häkchen für die Heilmittelposition 1:

Entweder muss nun beim Faktor nachgesteuert werden und aus der 8 eine 4 gemacht werden oder es werden vier neue Termine inklusive Haken für die Heilmittelposition 1 hinzugefügt, damit die Angaben stimmen. Im folgenden Bild ist die zweite Option angewandt worden:
6. Korrektur einer Angabe zur Behandlungsdauer
Die Krankenkasse beanstandet eine fehlende Angabe zur Behandlungsdauer auf einer Heilmittelverordnung. Für die Abrechnung ist eine Korrektur erforderlich, damit die Verordnung akzeptiert wird.
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Wählen Sie als Korrekturgrund "VK4 Sonstige Gründe" aus.
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Damit das System die Korrektur verarbeitet, nehmen Sie eine formale Änderung in der Heilmittelverordnungsmaske vor: Ändern Sie ein beliebiges Feld (z. B. ein Datum oder eine Auswahl), setzen Sie es direkt wieder auf den ursprünglichen Wert zurück und speichern Sie die Maske. Dieser Schritt löst den erforderlichen Speichervorgang für die Korrektur aus.
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Ergänzen Sie die fehlende Behandlungsdauer handschriftlich auf der Rückseite der Originalverordnung. Die handschriftliche Ergänzung ist für die Abrechnung ausreichend, da diese Information nicht per DTA übermittelt wird.
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Schließen Sie anschließend den Korrekturvorgang im System ab.