Dokumente, Belege & DMS
Urbelege, Belegnummern & Versand – Abrechnungsunterlagen im Überblick
Wie Sie Belege korrekt zählen, filtern und verschicken
Urbelege richtig zählen
• Als Urbeleg gilt jede Verordnung, Teilnahmeliste u. Ä.
• Es wird pro Dokument gezählt – niemals pro Seite.
Fehlende Belegnummern in der Abrechnungsfall-Übersicht
- Filter prüfen: In der Liste „Alle anzeigen“ auswählen.
- Gelöschte Abrechnungsfälle/Rechnungen hinterlassen Lücken.
- Heilmittelzugang öffnen, eine beliebige Checkbox kurz aktivieren → deaktivieren, Speichern, Datensatz aktualisieren.
Info: Eine gesetzliche Pflicht zu fortlaufenden Belegnummern besteht nicht.
IK-Nummer auf dem Kontrollbeleg
• Ausgabe zeigt stets die IK-Nummer des Kostenträgers, nicht die der Krankenkasse.
• Keine Einstellung im Abrechnungsfall notwendig.
Urbelege versehentlich an DMRZ gesendet
• Urbelege gehören immer zusammen mit Rechnung/Begleitzettel direkt zum Kostenträger.
• DMRZ schickt irrtümlich eingesandte Originale am gleichen Tag zurück und informiert per E-Mail.
Hinweis: Warum trotz DTA Papier nötig ist, erklärt der Assistent-Artikel „Warum Sie Dokumente per Post verschicken müssen“.
Verordnungen filtern
Oben in der Maske „Verordnungen“ stehen folgende Filter zur Verfügung:
- Gültige anzeigen
- Ablaufende anzeigen
- Abgelaufene anzeigen
- Alle anzeigen
#Urbelege #Belegnummer #Kontrollbeleg #IKNummer #Postversand #DTA #Verordnungen #Filter