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Dokumente, Belege & DMS

Urbelege, Belegnummern & Versand – Abrechnungs­unterlagen im Überblick

Wie Sie Belege korrekt zählen, filtern und verschicken

 

Urbelege richtig zählen
• Als Urbeleg gilt jede Verordnung, Teilnahmeliste u. Ä.
• Es wird pro Dokument gezählt – niemals pro Seite.

 

Fehlende Belegnummern in der Abrechnungsfall-Übersicht

  1. Filter prüfen: In der Liste „Alle anzeigen“ auswählen.
  2. Gelöschte Abrechnungsfälle/Rechnungen hinterlassen Lücken.
  3. Heilmittelzugang öffnen, eine beliebige Checkbox kurz aktivieren → deaktivieren, Speichern, Datensatz aktualisieren.
    Info: Eine gesetzliche Pflicht zu fortlaufenden Belegnummern besteht nicht.
 

IK-Nummer auf dem Kontrollbeleg
• Ausgabe zeigt stets die IK-Nummer des Kostenträgers, nicht die der Krankenkasse.
• Keine Einstellung im Abrechnungsfall notwendig.

 

Urbelege versehentlich an DMRZ gesendet
• Urbelege gehören immer zusammen mit Rechnung/Begleitzettel direkt zum Kostenträger.
• DMRZ schickt irrtümlich eingesandte Originale am gleichen Tag zurück und informiert per E-Mail.
Hinweis: Warum trotz DTA Papier nötig ist, erklärt der Assistent-Artikel „Warum Sie Dokumente per Post verschicken müssen“.

 

Verordnungen filtern
Oben in der Maske „Verordnungen“ stehen folgende Filter zur Verfügung:

  • Gültige anzeigen
  • Ablaufende anzeigen
  • Abgelaufene anzeigen
  • Alle anzeigen
 Hashtags:

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