Hilfsmittel: Kostenvoranschlag
Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV) – Übermittlung an Krankenkassen
Elektronischer Kostenvoranschlag (eKV) – Übermittlung an Krankenkassen
So reichen Sie eKV ein, solange die offene Schnittstelle noch aussteht
Ausgangslage
Der Elektronische Kostenvoranschlag (eKV) ist das digitale Verfahren zur Übermittlung von Kostenvoranschlägen an gesetzliche Krankenkassen. Seit Februar 2023 sind Leistungserbringer verpflichtet, Kostenvoranschläge ausschließlich digital einzureichen. Die Krankenkassen haben hierfür eine offene Schnittstelle zugesagt, die zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieses Artikels noch nicht allgemein verfügbar war. Bitte prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Aktuelle Situation bei DMRZ.de
• DMRZ.de stellt derzeit keine eigene Funktion zur Erstellung oder Übermittlung von eKV bereit.
• Eine Anbindung an externe eKV-Dienstleister ist aktuell nicht geplant.
Empfohlenes Vorgehen für Leistungserbringer
- Rechnungsabwicklung weiterhin wie gewohnt über DMRZ.de durchführen.
- eKV vorläufig über die Plattformen zugelassener kommerzieller Anbieter einreichen. Hinweise zu geeigneten Portalen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder beim GKV-Spitzenverband.
- Bei exportierbaren eKV-Daten prüft DMRZ.de auf Anfrage, ob ein Import zur Erleichterung der Abrechnung möglich ist.
Support & Rückfragen
Das DMRZ.de-Support-Team hilft Ihnen gern bei Fragen zu eKV, Datenimport oder Abrechnung. Sie erreichen uns über das Kontaktformular in Ihrem DMRZ.de-Konto oder per E-Mail.
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