Hilfsmittel: Besonderheiten in Rechnungen
Pflege- & Inkontinenzpauschalen richtig abrechnen
Ein Leitfaden für Zuzahlung, Versorgungszeitraum, Pauschalen & Korrekturen
Inhalt
- Zuzahlung vs. Eigenanteil
- Versorgungszeitraum verpflichtend angeben
- Menüwahl: Abrechnungsfälle vs. Abrechnungsfälle SGB XI
- Inkontinenzpauschalen erfassen & pflegen
- Korrektur- & Nachberechnungen
- Mehrkosten & Mehrwertsteuer
- IK-Nummern korrekt auswählen
1. Zuzahlung vs. Eigenanteil
• Pro Positionsnummer lassen sich beide Beträge hinterlegen.
• Beim Rechnungslauf erzeugt DMRZ automatisch eine Zuzahlungsrechnung, die Zuzahlung und Eigenanteil ausweist.
Unterschiede
- Eigenanteil: Anteil des Versicherten an den tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels (SGB V) bzw. Betrag oberhalb des pflegegradabhängigen Freibetrags (SGB XI).
- Zuzahlung: Gesetzlich vorgeschriebener Kostenanteil zur Grundversorgung (§ 61 SGB V).
2. Versorgungszeitraum verpflichtend angeben
• Fehlt der Zeitraum, lehnen Kassen die Rechnung ab.
• Eintragen im Abrechnungsfall oder über das Monatssegment (Datum der Lieferung).
• Pflicht bei:
– Verbrauchshilfsmitteln (§ 302 SGB V)
– Pflegehilfsmitteln (§ 105 SGB XI)
• Einmal erfasst, wird der Zeitraum beim nächsten Rechnungslauf automatisch aktualisiert.
• Im Zweifel Verträge prüfen oder Hilfsmittellisten des GKV-SV konsultieren.
3. Menüwahl: Abrechnungsfälle richtig zuordnen
• Abrechnungsfälle SGB XI: Pflegehilfsmittel nach § 105 SGB XI.
• Abrechnungsfälle: Hilfsmittel nach § 302 SGB V.
• Nicht über DMRZ abrechenbar: Hilfsmittel nach § 300 SGB V (Apothekenbedarf).
4. Inkontinenzpauschalen erfassen & pflegen
Abrechnungsdaten
- Monatliche Pauschale, Abrechnung ab/bis inkl., monatliche Zuzahlung, Zuzahlungsbefreiung, ggf. Evaluationspauschale (vdek) eintragen.
- Hilfsmittelkennzeichen 08/09:
– Kennzeichen „08“ (Erstverordnung) wenn Abrechnung ab ≥ Abrechnungsmonat.
– Kennzeichen „09“ (Folgeverordnung) wenn Abrechnung ab < Abrechnungsmonat.
Rechnungslauf
- Menü „Pauschalen“ → gewünschte Pauschalen auswählen.
- „Rechnungen erstellen (alle)“ oder „…(gefiltert)“ für definierte Auswahl.
- Nach Erstellung: Menü „Rechnungen“ → Ausdruck Begleitzettel & Rechnung.
Quartalsabrechnung (u. a. Knappschaft)
- Unter Stammdaten → Verträge das Feld „Anlieferung DTA als Einzeldatensatz pro Quartal“ aktivieren.
- Versichertendaten müssen dasselbe Kostenträger-IK (z. B. 107705007 für Knappschaft Sachsen) enthalten.
5. Korrektur- & Nachberechnungen
Wenn Storno nicht möglich oder (Zu)Zahlungen falsch:
- Neue Pauschale für den Korrekturzeitraum anlegen.
- Felder anpassen (Abrechnung ab, Abrechnung bis, Identifikationsnr. mit Zusatz „K“ o. Ä.).
- Rechnungslauf für den definierten Zeitraum starten.
- Original-/Korrekturrechnung kennzeichnen und, falls nötig, Begleitschreiben beilegen.
- Korrigierte Pauschale per Kennzeichen „Verstorben“ deaktivieren, sobald erledigt.
6. Mehrkosten & Mehrwertsteuer
• Mehrkosten (§ 33 Abs. 1 S. 6 SGB V) seit 1. 4. 2018 zwingend per DTA zu übermitteln.
– Eingabe der Felder „Mehrkosten“ und „Gesamtbetrag“ in der Schnelleingabe.
– Beachten: Höhere Bruttosumme erhöht DMRZ-Gebühr (0,5 % des Rechnungsbetrags laut AGB).
• Mehrwertsteuersätze:
– Regelsätze 19 % bzw. 7 % (ermäßigt).
– 01.07.–31.12.2020 temporäre Senkung auf 16 % bzw. 5 %.
– Gültigen Satz dem jeweiligen Vertrag entnehmen.
7. IK-Nummern korrekt auswählen
• SGB V: Kostenträger-IK beginnt mit „10“.
• SGB XI: Pflegekassen-IK beginnt mit „18“.
• Fehlende „10er“-IK anfordern; Nutzung einer „18er“-IK nur mit schriftlicher Bestätigung der Kasse und Prüfung durch DMRZ-Support.
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