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Hilfsmittel: Besonderheiten in Rechnungen

Pflege- & Inkontinenz­pauschalen richtig abrechnen

Ein Leitfaden für Zuzahlung, Versorgungszeitraum, Pauschalen & Korrekturen

 

Inhalt

  1. Zuzahlung vs. Eigenanteil
  2. Versorgungszeitraum verpflichtend angeben
  3. Menüwahl: Abrechnungsfälle vs. Abrechnungsfälle SGB XI
  4. Inkontinenzpauschalen erfassen & pflegen
  5. Korrektur- & Nachberechnungen
  6. Mehrkosten & Mehrwertsteuer
  7. IK-Nummern korrekt auswählen
 

 

1. Zuzahlung vs. Eigenanteil

• Pro Positionsnummer lassen sich beide Beträge hinterlegen.
• Beim Rechnungslauf erzeugt DMRZ automatisch eine Zuzahlungs­rechnung, die Zuzahlung und Eigenanteil ausweist.

 

Unterschiede

  • Eigenanteil: Anteil des Versicherten an den tatsächlichen Kosten des Hilfsmittels (SGB V) bzw. Betrag oberhalb des pflegegrad­abhängigen Freibetrags (SGB XI).
  • Zuzahlung: Gesetzlich vorgeschriebener Kostenanteil zur Grundversorgung (§ 61 SGB V).
 

 

2. Versorgungszeitraum verpflichtend angeben

• Fehlt der Zeitraum, lehnen Kassen die Rechnung ab.
• Eintragen im Abrechnungsfall oder über das Monatssegment (Datum der Lieferung).
• Pflicht bei:
– Verbrauchs­hilfsmitteln (§ 302 SGB V)
– Pflegehilfsmitteln (§ 105 SGB XI)
• Einmal erfasst, wird der Zeitraum beim nächsten Rechnungslauf automatisch aktualisiert.
• Im Zweifel Verträge prüfen oder Hilfsmittel­listen des GKV-SV konsultieren.

 

 

3. Menüwahl: Abrechnungsfälle richtig zuordnen

Abrechnungsfälle SGB XI: Pflegehilfsmittel nach § 105 SGB XI.
Abrechnungsfälle: Hilfsmittel nach § 302 SGB V.
Nicht über DMRZ abrechenbar: Hilfsmittel nach § 300 SGB V (Apothekenbedarf).

 

 

4. Inkontinenzpauschalen erfassen & pflegen

Abrechnungsdaten

  • Monatliche Pauschale, Abrechnung ab/bis inkl., monatliche Zuzahlung, Zuzahlungsbefreiung, ggf. Evaluations­pauschale (vdek) eintragen.
  • Hilfsmittelkennzeichen 08/09:
    – Kennzeichen „08“ (Erstverordnung) wenn Abrechnung ab ≥ Abrechnungsmonat.
    – Kennzeichen „09“ (Folgeverordnung) wenn Abrechnung ab < Abrechnungsmonat.
 

Rechnungslauf

  1. Menü „Pauschalen“ → gewünschte Pauschalen auswählen.
  2. „Rechnungen erstellen (alle)“ oder „…(gefiltert)“ für definierte Auswahl.
  3. Nach Erstellung: Menü „Rechnungen“ → Ausdruck Begleitzettel & Rechnung.
 

Quartalsabrechnung (u. a. Knappschaft)

  • Unter Stammdaten → Verträge das Feld „Anlieferung DTA als Einzeldatensatz pro Quartal“ aktivieren.
  • Versichertendaten müssen dasselbe Kostenträger-IK (z. B. 107705007 für Knappschaft Sachsen) enthalten.
 

 

5. Korrektur- & Nachberechnungen

Wenn Storno nicht möglich oder (Zu)Zahlungen falsch:

  1. Neue Pauschale für den Korrekturzeitraum anlegen.
  2. Felder anpassen (Abrechnung ab, Abrechnung bis, Identifikationsnr. mit Zusatz „K“ o. Ä.).
  3. Rechnungslauf für den definierten Zeitraum starten.
  4. Original-/Korrekturrechnung kennzeichnen und, falls nötig, Begleitschreiben beilegen.
  5. Korrigierte Pauschale per Kennzeichen „Verstorben“ deaktivieren, sobald erledigt.
 

 

6. Mehrkosten & Mehrwertsteuer

• Mehrkosten (§ 33 Abs. 1 S. 6 SGB V) seit 1. 4. 2018 zwingend per DTA zu übermitteln.
– Eingabe der Felder „Mehrkosten“ und „Gesamtbetrag“ in der Schnelleingabe.
– Beachten: Höhere Bruttosumme erhöht DMRZ-Gebühr (0,5 % des Rechnungsbetrags laut AGB).
• Mehrwertsteuer­sätze:
– Regelsätze 19 % bzw. 7 % (ermäßigt).
– 01.07.–31.12.2020 temporäre Senkung auf 16 % bzw. 5 %.
– Gültigen Satz dem jeweiligen Vertrag entnehmen.

 

 

7. IK-Nummern korrekt auswählen

SGB V: Kostenträger-IK beginnt mit „10“.
SGB XI: Pflegekassen-IK beginnt mit „18“.
• Fehlende „10er“-IK anfordern; Nutzung einer „18er“-IK nur mit schriftlicher Bestätigung der Kasse und Prüfung durch DMRZ-Support.

 

 

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