Heilmittel - MVP: Abrechnung und Zuzahlung
Dieser Bereich widmet sich allen finanziellen Aspekten. Erfahren Sie, wie Sie Rechnungen erstellen, Zuzahlungen korrekt berechnen und verbuchen und wie Sie mit Sonderfällen wie der Abrechnung mit Behörden umgehen.
Inhalt
- Rechnungserstellung
- Berechnung der Zuzahlung bei Heilmitteln
- Rezeptgebühr (Zuzahlungspauschale)
- Zuzahlung bei ergotherapeutischen Schienen
- Zuzahlung wird nicht berechnet
- Abrechnung mit dem Sozialamt oder Behörden
1. Rechnungserstellung
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen den gesamten Workflow des Rechnungslaufs.
Problembeschreibung
Viele Nutzer möchten wissen, wie sie aus vollständig erfassten Verordnungen mit wenigen Klicks fehlerfreie Rechnungen für die Krankenkassen erstellen, den gesamten Abrechnungsprozess digital abschließen und falls nötig die Unterlagen korrekt für den Postversand vorbereiten.
Lösungsvorgehen
Schritt 1: Plausibilitätsprüfung und finale Kontrolle
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Öffnen Sie die Kontrollansicht der gewünschten Verordnung.
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Die Status-Box zeigt den aktuellen Stand (z. B. "in Arbeit" oder "vollständig").
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Eine rote Fehlerleiste rechts signalisiert offene Fehler oder fehlende Angaben.
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Arbeiten Sie die Fehlerliste ab, indem Sie über die Bearbeiten-Buttons in die jeweiligen Abschnitte springen und die Daten korrigieren.
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Erst wenn die Fehlerleiste verschwindet, können Sie die Verordnung als "vollständig" markieren und abschließen.
Schritt 2: Rechnungserstellung
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Navigieren Sie zu Abrechnung Rechnungserstellung.
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In der Sammelstelle sehen Sie alle abrechnungsbereiten Verordnungen.
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Wählen Sie per Checkbox die gewünschten Verordnungen aus (eine, mehrere oder alle).
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Klicken Sie auf Rechnung erstellen.
Schritt 3: Finale Bestätigung und Rechnungslauf starten
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Nach dem Klick auf Rechnung erstellen erscheint ein Pop-up-Fenster zur Bestätigung.
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Die Zusammenfassung informiert Sie, dass:
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Aus den Verordnungen Rechnungen erzeugt werden.
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Die Abrechnungsdaten per DTA elektronisch an die Kassen übermittelt werden.
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Die Belege von Ihrem DMRZ-Konto abgebucht werden.
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Prüfen Sie Ihre Auswahl und klicken Sie auf Rechnungen erstellen, um den Prozess zu starten.
Schritt 4: Ergebnisse einsehen Reiter "Rechnungen" und "Abgerechnete Verordnungen"
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Im Reiter Rechnungen finden Sie Ihr digitales Rechnungsarchiv mit allen erzeugten Rechnungen und Zuzahlungsrechnungen (inkl. Nummer, Datum, Betrag).
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Im Reiter Abgerechnete Verordnungen sehen Sie jede abgerechnete Verordnung mit zugeordneter Rechnungsnummer wichtig für Nachverfolgung und Buchhaltung.
Schritt 5: Rechnungen und Verordnungen für den Postversand vorbereiten
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Im Reiter Abgerechnete Verordnungen finden Sie am Ende jeder Zeile ein Druckersymbol.
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Drucken Sie die Verordnungen direkt auf die offiziellen Vordrucke (Muster 13).
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Achten Sie darauf, dass IK-Nummer, Rechnungs- und Belegnummer korrekt und leserlich aufgedruckt sind.
Schritt 6: Rechnungsdruck
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Wechseln Sie in den Reiter Rechnungen.
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Drucken Sie die Sammelrechnung und den Begleitzettel über das Druckersymbol.
Schritt 7: Versandvorbereitung
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Legen Sie alle Unterlagen (Sammelrechnung, Begleitzettel, bedruckte Verordnungen) bereit.
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Sortieren Sie die Verordnungen exakt in der Reihenfolge, die auf dem Begleitzettel angegeben ist (meist nach Belegnummer).
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Bündeln Sie die Unterlagen pro Annahmestelle der Krankenkasse.
Schritt 8: Postversand
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Stecken Sie die Sammelrechnung mit den sortierten Unterlagen in einen Umschlag (je Annahmestelle).
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Frankieren Sie den Umschlag ausreichend.
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Bringen Sie den Umschlag zur Post.
Weiterführende Artikel
Schlagwörter: Rechnung, Abrechnung, Verordnung, Plausibilitätsprüfung, DTA, Postversand, Begleitzettel, Sammelrechnung, Druck, Muster 13, IK-Nummer
2. Berechnung der Zuzahlung bei Heilmitteln
Problembeschreibung:
Der Kunde möchte wissen, wie sich die Zuzahlungshöhe berechnet.
Mögliche Lösung:
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Die Zuzahlung beträg 10 Euro je Verordnung + 10 % je Behandlungseinheit.
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Die Zuzahlung wird von dem Gesamtbetrag der Rechnung abgezogen und dem Patienten direkt vom Leistungserbringer in Rechnung gestellt.
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Der übrige Betrag der Gesamtrechnung wird dem Kostenträger in Rechnung gestellt.
Gesetzliche Regelung der Zuzahlung
Keine Zuzahlung für Hausbesuche?
Keine Weiteileitung erforderlich.
3. 10 € - Pauschale der Zuzahlung wird nicht korrekt berechnet
Ist der Versicherte zu Beginn der Behandlung von der Zuzahlung befreit, so entfällt die Zuzahlungspauschale von 10 €. Hier wird lediglich der Prozentuale Anteil je Behandlung im zuzahlungspflichtigen Zeitraum fällig.
Patienten die am Verordnungsdatum noch keine 18 Jahre alt sind, müssen die Rezeptgebühr auch nicht bezahlen.
Es wird keine Zuzahlung berechnet
4. Zuzahlung bei ergotherapeutischen Schienen
Abrechnung von ergotherapeutischen Schienen
Problembeschreibung:
Der Kunde möchte ergotherapeutische Schienen abrechnen.
Mögliche Lösung:
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Die Schienen werden gemeinsam mit den Therapieleistungen auf einer Heilmittelverordnung verordnet.
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Die Schienen können mit den folgenden Positionsnummern abgerechnet werden:
54405 = Ergother. temp. Schiene - ohne Kostenvoranschlag
54406 = Ergother. temp. Schiene - mit Kostenvoranschlag
Die Schienen sind von der Zuzahlung befreit. Dies wird automatisch von dem System erkannt und von der Zuzahlungsberechnung ausgeschlossen.
Keine Weiterleitung erforderlich.
5. Zuzahlung wird nicht berechnet
In der Heilmittelverordnung wird keine Zuzahlung berechnet
Obwohl in der Heilmittelverordnung der Haken bei 'Zuzahlungspflich't gesetzt wurde,
berechnet das System keine Zuzahlung; es wird keine Zuzahlungsrechnung beim Rechnungslauf
erstellt.
Lösung:
Überprüfen Sie das Geburtsdatum des Patienten.
Wenn der Patient jünger als 18 Jahre ist, berechnet das System keine Zuzahlung
Die Berechnung der Zuzahlung ist fehlerhaft
Es wird keine Rezeptgebühr berechnet
Maßnahmen bei NichtLösung:
Notieren folgende Daten in der Betreffzeile: Name des Patienten, Hinweis: ZZ wird nicht berechnet.
6. Abrechnung mit dem Sozialamt oder Behörden
Problembeschreibung:
Der Kunde möchte mit dem Sozialamt oder einer anderen Behörde abrechnen.
Mögliche Lösung:
Für die Abrechnung mit dem Sozialamt muss unter Verordnung erfassen die Papierrechnung an Kostenträger ausgewählt werden.